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Renate Künast
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Frage von Karlheinz B. •

Frage an Renate Künast von Karlheinz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In unserem Grundgesetz im Artikel 140 steht zwar :Es besteht keine Staatskirche.: Das bedeutet aber anscheinend nicht, das es eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche gibt.

Wird es nicht Zeit das, in anbetracht der sinkenden Mitgliederzahlen, diese Trennung allmählich vollzogen wird?

Da bis heute die beiden grossen Religionsgemeinschaften gegenüber kleineren Religionsgemeinschaften und sekularen Weltanschauungsgesellschaften bevorzugt werden, was wiederum dem GG wiederspricht, siehe

Art. 3: „Niemand darf wegen […] seiner […] religiösen […] Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“, Art. 33 „Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.“ sowie Art. 140 i.V.M. Art. 137 WRV „Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“

wäre es da nicht an der Zeit, endlich die strickte Trennung von Staat und Kirche zu vollziehen.

Wie stehen Sie und ihre Partei zu diesen Thema?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Der säkulare Staat muss den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber neutral sein und darf sich keine Religion oder Weltanschauung zu eigen machen. Jede*r muss sich auf diese Neutralität verlassen können.

Renate Künast befürwortet die bestehende Trennung von Staat und Kirche wie sie ist. Eine Veränderung der verfassungsrechtlich garantierten Sonderstellung der Religionsgemeinschaften wäre rechtlich und politisch nur schwer realisierbar. Religionsgemeinschaften nehmen zudem in vielen kulturellen sowie sozialen Bereichen eine wichtige Rolle ein und tragen somit als Stütze zu einer lebendigen Demokratie bei.

Konkretes Verhalten in der Kirche ist jedoch nicht heilig oder sakrosant! Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts sehen wir zum Beispiel erheblichen Reformbedarf. Für kirchliche Beschäftigte müssen die gleichen Grundrechte gelten wie für alle anderen Arbeitnehmer*innen in der Bundesrepublik. Das betrifft unter anderem die Frage der Lohnfindung, das Streikrecht und die Mitbestimmung. Außerdem wollen wir die historischen Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen endlich ablösen. Die Kirchenfinanzen sollen transparenter werden und den aktuellen Kirchensteuereinzug wollen wir so reformieren, dass Gleichbehandlung und Datenschutz gewährleistet sind.

Freundliche Grüße
Team Renate Künast

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