Frage an Renate Künast von Lutz N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Künast,
die Bundesrepublik ist seit 2002 seitens der EU aufgefordert, das Schornsteinfegermonopol (es verstößt u.a. gegen die Niederlassungsfreiheit) abzuschaffen.
Millionen Eigentümer und Mieter ärgern sich seit Jahren über die Machenschaften der Schornsteinfeger, die für Scheindienstleistungen wie das Kehren sauberer Schornsteine (ein Gasschornstein produziert keinen Ruß) oder das Bemessen bereits vermessener Anlagen, beim Bürger Entgelte erpressen. Jedes Jahr fließen so 2,2 Milliarden Euro in die Taschen der Schornsteinfeger.
Lesen Sie im BISchG, hier § 52 (4) nach. Dort steht - sinngemäß - daß der Betreiber einer nicht beanstandeten Anlage die Kosten hierfür nicht zu übernehmen hat. Trotzdem ignorieren das die Schornsteinfeger und deren Aufsichtsbehörden!
Es ist ein Skandal, daß ein Schornsteinfeger mehr Rechte als die Polizei hat. Grund ist ein aus dem Jahr 1933 bis heute geltendes Schornsteinfegergesetz, das den 16.000 Schornsteinfegern in diesem Land paradiesische Zustände beschert, gänzlich ohne Wettbewerb!
Wie kann es sein, daß das Schornsteinfegergesetz festlegt, Grundrechte aus dem Grundgesetz, hier Artikel 13, einfach außer Kraft zu setzen?
Was tun Sie ganz konkret, um diesem Skandal ein Ende zu bereiten. Für einfachste Tätigkeiten wie das Kehren von Schornsteinen benötigt ein modernes Industrieland kein Monopol aus der Nazizeit! Es ist heute nicht vermittelbar, den Bürgern zwangsweise Scheindienstleistungen durch die Schornsteinfeger aufzubürden, wo an anderen Stellen der Staat an die Eigenverantwortung der Bürger appelliert!
Ebenso wie wir keinen Bezirkselektrikermeister haben brauchen wir keinen Bezirksschornsteinfegermeister!
Bis zum 17.12. ist die Bundesregierung aufgefordert, das Schornsteinfegermonopol aufzuheben, sonst droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Wie man hört, sollen lediglich kosmetische Korrekturen an der heutigen Regelung vorgenommen werden. Wer hat in diesem Land Angst vor den Schornsteinfeger?
Sehr geehrter Herr Nestler,
dazu schicke ich Ihnen gern eine Pressemitteilung, die Renate Künast als Verbraucherschutzministerin bereits 2004 herausgegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein
Pressemitteilung Nr. 336 vom 8. Dezember 2004 Künast: Schornsteinfegermonopol komplett abschaffen!
"Das Schornsteinfegermonopol passt nicht mehr in unsere Zeit. Wir müssen auch hier Wettbewerb zulassen", sagte Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Vorfeld der Wirtschaftsministerkonferenz, die sich am 8./9. Dezember in Berlin mit dem Schornsteinfegermonopol befassen wird. "Künftig soll jeder selbst entscheiden dürfen, welchen Schornsteinfeger er in sein Haus lässt", so Künast. "Außerdem sind die Kontrollintervalle an den technischen Fortschritt bei Heizungsanlagen anzupassen", fordert Künast. So könne verhindert werden, dass jährlich viele Schornsteine gereinigt werden, obwohl sie so sauber sind, dass weder eine Brand- noch eine Gesundheitsgefahr bestehe.
Die Kontrolle der Hausfeuerungsanlagen über das Schornsteinfegermonopol kostet Hauseigentümer und Mieter fast 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Hier schlummert ein erhebliches Einsparpotenzial. Um das zu nutzen, brauchen wir einen freien und fairen Wettbewerb zwischen allen berechtigten Handwerksbetrieben und Sachverständigen. Denn Wettbewerb hält die Kosten niedrig und macht staatlich festgesetzte Preise, die heute noch für Schornsteinfegerarbeiten gelten, überflüssig.
Die überfällige Reform darf allerdings nicht dazu führen, dass unsere hohen Feuersicherheits- und Umweltschutzstandards bei Heizungsanlagen Schaden nehmen. Deswegen wird auch künftig eine neutrale Aufsicht notwendig sein, die nicht umsonst zu haben ist. Keiner soll sich davor drücken können, die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten und Abgasmessungen an seiner Heizung durchzuführen.
Deutschland wird auch nach der Abschaffung des Schornsteinfegermonopols bei der Überwachung seiner Hausfeuerungsanlagen einen Spitzenplatz in der EU einnehmen. Mit der jetzt anstehenden Reform kann zudem verhindert werden, dass die EU-Kommission ihre Androhung wahr macht und Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, betont die Verbraucherministerin. Die EU-Kommission hält das Schornsteinfegermonopol für rechtswidrig.