Frage an Renate Künast von Matthias K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau MdB Künast,
1) Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrem Wahlprogramm 2016 erklärt:
„Wir sorgen für ihre Entlastung, indem wir .... das Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ohne Einschränkungen durchsetzen.“ (S.61). Nochmal: DURCHSETZEN! Nicht: „Tun mal so als ob ….“ Wie beurteilen Sie nun den Koalitionsvertrag?
Hatte ich doch in meiner Mail an Sie am 31.10. Recht, das Wahlprogramm war nur Stimmenfang, die Grünen hat das Thema nicht interessiert. Sie haben am 8.11. so knapp geantwortet, weil Sie ja bereits wussten. Habe ich Recht, oder?
2) Die Abstimmung im Landtag Brandenburg zum Volksbegehren gegen Nachtflug am 27.2.2013 wurde mit 76% angenommen
(bhttp://www.nachtflugverbot-ber.de/ergebnisse/index.html#684364a175065dc10 ).
Eigentlich sind nur Teile der Berliner SPD und die politischen Betonköpfe um Müller gegen das Nachtflugverbot. Ansonsten wollen es alle anderen Regierungsparteien in Brandenburg und Berlin, und da können die GRÜNEN es nicht durchsetzen? Wie glaubwürdig…Was sagen Sie?
3) In der Berliner Abendschau (23.11.) sagte RB Müller „man wollen den Lärmschutz soweit wie möglich“. Würden die GRÜNEN glauben, wenn die Kernkraftwirtschaft sagt, „wir wollen Umweltschutz soweit wie möglich“? Warum glauben die GRÜNEN nun RB Müller?
4) Was sollen Showprojekte wie „autofreies Unter-den-Linden“, aber das Nachtflugverbot fällt hinten runter?
Fazit: Der Koalitionsvertrag schreibt hinsichtlich eines Nachtflugverbotes den Standpunkt der SPD, CDU und Wirtschaft fest, wo ist da der von den GRÜNEN genannte „Kompromiß“?
Verstehen Sie jetzt den immer größer werdenden Unmut von uns Bürgern gegen die Politik und Politiker?
Mfg Kießling
Sehr geehrter Herr Kießling,
in Rücksprache mit meinem Berliner Fachkollegen Harald Moritz, möchte ich gerne wie folgt auf Ihre Frage eingehen:
Im Wahlprogramm haben wir unsere Ziele für die Berliner Politik verankert, darunter auch das Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für den BER.
Dieses Ziel halten wir weiterhin für richtig und notwendig. Uns war und ist dabei bewusst, dass die Umsetzung dieses Ziel allein durch das Land Berlin nicht möglich ist, sondern nur in Zusammenarbeit mit Brandenburg und dem Bund umsetzbar wäre.
Mit diesem Ziel und weiteren Zielen beim Schallschutz, zu betriebswirtschaftlichen Fragen und zum Ausbau des BER, sind wir auch in die Koalitionsverhandlungen gegangen.
Insbesondere von Seiten der SPD wurde von Anfang an betont, dass der Themenkomplex BER/Schallschutz/Nachtflugverbot nur im Rahmen der Hauptverhandlungsgruppe behandelt werden soll.
Das Thema Nachtflugverbot war das Sachthema, das bis zur letzten Beratung strittig blieb. Die letztlich erzielte Vereinbarung, Gespräche über mehr Nachtruhe mit den anderen Gesellschaftern aufzunehmen, um zu regelmäßigen Lärmpausen von sieben Stunden in der Nacht zu kommen, kann das Nachtflugverbot nicht ersetzen, stellt aber das maximal erzielbare Verhandlungsergebnis dar.
Ja, wir konnten unser Ziel ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, nicht erreichen. Wir konnten nur einen unscharfen Kompromiss erzielen, bei der sich die künftige Koalition darauf verständig hat, mehr für den Schallschutz und für eine längere Nachtruhe zu tun. Hätten wir in unserem Wahlprogramm gleich schwächere Ziele formuliert, so wären wir sicher nur zu einer noch unschärferen Vereinbarung gelangt.
Unsere Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr besteht derweil nicht nur für den BER, sondern an vielen deutschen Flughäfen und wird uns in den Bundesländern und auf der Bundesebene weiterhin beschäftigen. Von Bündnis 90 / Die Grünen sind in verschiedenen Bundesländern Bundesratsinitiativen ausgegangen, die gesetzlichen Grundlagen für mehr Schutz vor Fluglärm - inklusive leichtere Regelungen zur Durchsetzung von Nachtflugverboten - zu verbessern. Diese Initiativen haben wir in Berlin ebenfalls unterstützt und werden dafür auch künftig arbeiten.
Herzlichen Dank.
Renate Künast