Frage an Renate Künast von Horst M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Künast,
ich beziehe mich auf meine Frage vom 30.9.2015 und Ihre Antwort vom 15.10.2015.
Jetzt geht es mir um die BT-Drucksache 18/9092, S. 21ff.
Wenn ich das richtig sehe, sind Sie Vorsitzende in dem zuständigen Ausschuß. Damit sind Sie aus meiner Sicht verantwortlich dafür, daß von JEDEM Gerichtskosten im Voraus verlangt werden. Auch von ARMEN, denen schon PKH bewilligt wurde.
Sehen auch Sie hier den Verstoß gegen Art. 3 GG und Art. 6 EMRK? Was gedenken Sie zu unternehmen, da die endgültige Abstimmung wohl im September stattfindet?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrter Herr Murken,
die große Koalition hat im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Änderung der Regelungen über Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahrensdauer vor öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten (also Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Finanzgericht) eingebracht und mit ihrer Stimmenmehrheit durchgesetzt.
Wir Grüne haben diese Änderung NICHT unterstützt. Diese unerfreulichen Neuregelungen wurden allerdings in einem Paket mit weiteren, inhaltlich davon unabhängigen, Gesetzesänderungen eingebracht, sodass die von Ihnen genannte Drucksache sich auf das Paket in Gänze bezieht. Unsere Kritik bezüglich der Änderungen bei den Entschädigungsklagen, die ich im Ausschuss deutlich gemacht habe, ergibt sich daher nur etwas verklausuliert in der von Ihnen angesprochenen Drucksache 18/9092 aus dem Satz: "Die Regelung zu den Gerichtskostenvorschüssen mit Blick auf die Rechtshängigkeit sei grundsätzlich abzulehnen, weil die grundlegenden Unterschiede zwischen Zivil- und Verwaltungsgerichtbarkeit verkannt und zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger nivelliert würden."
In der Rede meiner Kollegin Katja Keul im Bundestag zu dem Gesetzespaket können Sie deutlicher nachlesen, warum wir Grüne die Einführung eines Gerichtskostenvorschusses in der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit abgelehnt haben. Ich hätte mir gewünscht, dass die große Koalition dem Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit in der Sozialgerichtsbarkeit mehr Bedeutung beimisst. Leider haben wir Grüne uns damit in der Debatte nicht durchsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast