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Renate Künast
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Frage von Lutz L. •

Frage an Renate Künast von Lutz L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast,

zunächst vielen Dank, dass Sie mir antworten. Allerdings haben Sie mir bisher eher nicht weitergeholfen. Was Sie zum Elternrecht richtig finden, ist bereits ohne Antrag an ein Gericht verfassungsmäßiges Grundrecht. Art. 1, 2, 3 und 6 des Grundgesetzes bestimmen, dass Mutter und Vater die elterliche Verantwortung gleichberechtigt ausüben. Das zu gewähren ist staatliche Verpflichtung gegenüber dem EINZELNEN BÜRGER. Jetzt und nicht eventuell in 5 Jahren. Warum muss also ein Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat, die Gewährung seiner Grundrechte erst beantragen?
Welchen Argwohn hegen Sie gegenüber Vätern im Allgemeinen und gegenüber mich ganz persönlich? Die Grünen haben doch die Elternzeit für nichtverheiratete Väter ab 2001 mit beschlossen. Als Vater habe ich ab Mitte 2001 2 Kinder in Elternzeit überwiegend betreut. Nach einer Trennung im Jahr 2006 konnte ich mit der Mutter noch außergerichtlich das Wechselmodell zur Betreuung vereinbaren. Als die Mutter es sich dann 2009 anders überlegte, stand ich vollkommen rechtlos da. Wann wurde diese Realität evaluiert?
Seit 2009 werden nun von der Mutter gerichtliche Umgangsregelungen ignoriert. Meine Kinder sind hilflose Opfer dieses Vorgehens. Die Zuspitzung wird genutzt, um eine Kindeswohlgefahr durch ein gemeinsames Sorgerecht und sogar nur Kontakt und Umgang mit mir zu behaupten. Dafür sind massive Manipulationen der Tatsachen und des Verfahrensrechts notwendig. Verantwortungslosigkeit und Lüge wird also amtlich belohnt. Ein einträgliches Geschäft für Juristen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie von dieser Realität gar nichts mitbekommen. Ich hatte meine Fragen tatsächlich im Sinne einer umgehenden Evaluierung von Recht und Gesetz, sowie der Verfassungstreue der gesetzgebenden Organe gestellt. Ich bitte Sie daher jetzt um konkrete Antworten. Sollte Ihnen die geschilderte Realität unbekannt sein, setze ich Sie gern detailliert in Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Lippke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lippke,

rechtliche Auseinandersetzungen im Familienrecht sind fast immer tragisch. Sie gehören jedoch nicht in ein öffentliches Forum wie dieses. Zumal wir Ihnen in Ihrem individuellen Fall weder weiterhelfen können, noch weiterhelfen dürfen.

Alles Gute für Sie und Ihre Kinder!

Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast

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