Frage an Renate Künast von Anton S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Frau Künast,
Im Sommer 2015 machte ich meinen nächsten Karriere-Schritt und wechselte beruflich zu einer Schweizer Firma und erhalte seitdem mein Gehalt entsprechend auch in Schweizer Franken.
Ende des Jahres muss ich meine Eigentumswohnung in Deutschland anschlussfinanzieren. Im Januar 2016 stellte ich eine erste Anfrage bei verschiedenen Banken und erhielt auch entsprechende Angebote.
Als ich nun die Anfragen wiederholte, um die Finanzierung auch abzuschließen, erhalte ich nun von keiner der zahlreichen angefragten Banken mehr ein Angebot, da im März das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen und in Kraft gesetzt wurde.
Sie sind Mitglied des Finanzausschusses und haben dieses Gesetz maßgeblich mit zu verantworten und verantworten nun auch, dass ich unter Umständen meine Eigentumswohnung verkaufen muss, da ich ansonsten mein auslaufendes Hypothekendarlehen nicht zurückzahlen kann. Trotz gesicherten guten Einkommens erhalte ich momentan kein Hypotheken-Darlehen, weil ich mein Gehalt in einer fremden Währung erhalte. Bis jetzt kam ich mich nicht schutzbedürftig vor, dass ich einem Wechselkursrisiko ausgesetzt bin.
Von meiner Bankerin bekam ich die Auskunft, dass das Gesetz keinerlei Vorbereitung-Zeitraum vorsah und umgehend rechtsgültig wurde. Die Banken haben noch keine Lösung, wie sie das Gesetz technisch bei Hypothekendarlehen umsetzen und gewähren erstmal den betroffenen Kunden daher keine neuen Kredite.
Was nun Frau Künast?
Das geschilderte Problem dürfte zahlreiche Grenzgänger betreffen, die ihr Gehalt nicht in Euro erhalten, aber in Deutschland leben und hier auch eine Immobilie finanzieren (müssen).
Ich danke ganz herzlich für den Beitrag meiner Volksvertreter zu meinem Problem und auch für eine Reaktion auf diese Anfrage, sehr gerne auch öffentlich.
Bitte verzeihen Sie meinen Sarkasmus. Mir fällt zu soviel Verbraucherschutz leider nichts mehr ein.
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir Grüne haben dem Umsetzungsgesetz der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht zugestimmt und hatten neben dem von Ihnen geschilderten Problem noch weitere Kritikpunkte: Unter anderem beim Widerrufsrecht, bei der Vorfälligkeitsentschädigung und bei den Dispozinsen.
Gerne verweise ich Sie hierzu auf folgenden Link: https://www.gruene-bundestag.de/themen/verbraucherschutz/bundesregierung-schwaecht-verbraucherrecht-auf-widerruf.html
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast