Frage an Renate Künast von Ingmar B. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo,
ich würde gerne wissen, was Sie von verbindlichen Drogentests für Politiker halten. Mein Vorschlag wäre:
Bei Abgeordneten, Regierungsmitgliedern, Spitzenbeamten, öffentlichen Gremienmitgliedern, sowie alle öffentlichen Angestellten und Beamten ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro wird monatlich eine Blutprobe entnommen und auf Substanzen untersucht, die unter das BtmG fallen. Dazu wochentäglich drei Alkoholtests um 9 Uhr, um 13 Uhr und um 17 Uhr. Auf einen positiven Test erfolgt der Verlust aller öffentlichen Positionen und aller Rentenansprüche.
Dazu folgende Fragen:
1. Wären Sie für die Einführung eines solchen (oder ähnlichen) und verpflichtenden Tests?
2. Was sollten die Konsequenzen sein, wenn ein Politiker positiv getestet wird?
3. Würden politische Entscheidungen mit so einem Test besser, schlechter, oder hat es Ihres Erachtens keinen Einfluss?
4. Falls Sie dagegen sind, in wiefern unterscheidet sich die dadurch de facto Erlaubnis für Politiker auch in kritischen Entscheidungsmomenten unter Drogen zu stehen vom strikten Drogenverbot für KFZ-Fahrer, Piloten und Kapitäne? (der Exxon Valdez Kapitän war stark betrunken)
5. In wiefern tragen Politiker und politische Entscheidungsträger weniger Verantwortung als Personen, für die es bereits heute unter Strafe steht, bestimmte Tätigkeiten unter Substanzeinfluss auszuüben?
6. Falls solche Personen mehr Verantwortung tragen als Politiker, sollten sich dies nicht auch im Gehaltsgefüge widerspiegeln?
7. Für wie hoch schätzen Sie den Anteil unter oben genannten Personengruppen, die unter Drogeneinfluss stehen?
8. Welche Chance zur Umsetzung hätte ein Gesetz, das regelmäßige und verpflichtende Drogentests für Politiker verlangt?
9. Wer wäre dagegen und warum?
10. Wer wäre dafür und warum?
11. Denken Sie, Politiker würden sich auch freiwillig solchen Tests unterziehen?
12. Würden Sie sich testen lassen?
13. Was wären die ersten Umsetzungsschritte, um so ein Gesetz umzusetzen?
Grüsse, Ingmar Blessing
Sehr geehrter Herr Blessing,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Solch ein Test ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen und muss einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegen. Im Straßenverkehr sind Blutproben nur mit einem richterlichen Vorbehalt möglich. Dies gilt für Tests bei Politiker*innen und auch bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast