Frage an Renate Künast von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Künast,
der Rechtsausschuß will am 16.03.2016 - unter Ihrer Leitung- die Themen „Höhere Transparenz im Auswahlverfahren" und „Qualität von Gutachten verbessern“ besprechen (1). Offenbar soll es auch um Psycho- Gutachten in der Sorgerechtspraxis gehen. Als Sachverständige angehört wird u.a. -als einzige Dipl. Pychologin- Frau Dr. iur. Anja Kannegießer (BDP- Funktionärin), aber kein Lehrstuhlinhaber und überhaupt kein Psychiater. Mich interessiert Ihre Begründung für das annehmbare Desinteresse Ihres Ausschusses an humanwissenschaftlicer Expertise zu diesen Fragen. Ich komme zurück auf Ihre hier am 17.12.2015 gegebene Empfehlung, mich bezüglich der - von der Regierung ohne Bezugnahme auf humanwissenschaftliche Expertise abgelehnte Videografie von Explorationsgesprächen in Psychiatrie und Psychologie - nochmals dorthin zu wenden. Was ist Ihre Überzeugung? Wäre es Ihnen / Ihrem Ausschuß erlaubt und zumutbar (oder gar abzuverlangen), eigenverantwortlich Hochschullehrer aus Psychiatrie und Psychologie zu befragen, nachdem 2015 auch ein Spruchkörper des OLG Hamm zu der Überzeugung gelangte, daß Probanden selbstverständlich einen Zeugen - oder besser ein Tonaufnahmegerät - zur Exploration mitbringen dürfen, um sich vor den Folgen falscher Datenerhebung/ falschen Zitierns bzw. vor Fehlinterpretationen des Gutachters in ihrem konkreten Einzelfall schützen zu können? Was spricht dann noch gegen die Einführung einer gesetzlichen Duldungspflicht (für Gutachter) auch einer Videografie, um die Exploration ggf. aus der Vogelperspektive betrachten und die Deutungen des Sachverständigen verstehen oder angreifen zu können?
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Sachverständiger a.D.
1) http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw11-pa-recht/412446
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_kuenast-778-78280--f448115.html#q448115
3) Az 14 UF 135/14, zitiert in http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/14_UF_135_14_Beschluss_20150203.html
Sehr geehrter Herr Meißner,
danke für Ihre erneute Nachfrage. Über die Einladung von Sachverständigen entscheiden die (derzeit) vier Fraktionen im Bundestag. Sie dürfen je nach ihrer Größe unterschiedlich viele Sachverständige bestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast