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Renate Künast
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Frage von Andreas G. •

Frage an Renate Künast von Andreas G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Künast,

Der „VW-Skandal“ macht immer mehr Schlagzeilen, aber in Deutschland passiert aber fast nichts.
Juristen bezeichnen diesbezüglich Deutschland als „…juristische Komfortzone…“ für den gesamten Volkswagen-Konzern und alle beteiligten Personen,die sich an den Betrugshandlungen beteiligt haben und an einem offensichtlichen Verbraucherbetrug mitgewirkt haben und des Verstoßes gegen die Umweltrichtlinien schuldig gemacht haben.
Aber aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und dem geringen staatlichen und aufsichtsrechtlichen Druck müssen sämtliche Verantwortliche im VW Konzern keinerlei Konsequenzen fürchten , geschweige denn strafrechtliche Folgen.
Sind Sie bereit und wenn ja mit welchen Vorschlägen ein derartiges krimminelles Verhalten eines Großkonzerns(in Persona nicht nur die „kleine“ Ingineure,sondern auch ALLE verantwortlichen Manager etc.) zum Nachteil einer sehr,sehr großen Anzahl von Verbrauchern mit Hilfe gesetzgeberischer Maßnahmen (z.B. Verschärfung und Präzesierung des Strafrechts-ähnlich §299 a,b StGB) einer scharfen strafrechtlichen Konsequenz zuzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

A.Günther

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Günther,

in Millionen Fahrzeugen steckt illegale Software zur Zykluserkennung, für mindestens 800.000 Fahrzeuge wurden gefälschte CO2-Angaben bisher zugegeben. Ob neben kleineren VW-Dieselmotoren auch Fahrzeuge mit 3-Liter V-6-Diesel-Aggregaten manipuliert wurden und sich der Abgas-Skandal auf die Konzernmarken Audi und Porsche ausweitet, ist derzeit zwischen EPA und Volkswagen umstritten. Hier brauchen wir endlich schnelle Klarheit für die Verbraucher*innen. Die mit illegalen Abschalteinrichtungen versehenen Fahrzeuge muss VW schnellstmöglich in Ordnung bringen. Wichtig aber ist: Die Verbraucher*innen haben Anspruch auf Rechtssicherheit und vollständige Information.
Wir erwarten, dass VW nun alle seine Kund*innen so stellt, dass sie keinerlei finanzielle Nachteile erleiden. Der Verbraucherminister Maas muss sich endlich aktiv für die Rechte der Kund*innen einsetzen, statt nur abzuwarten.
Im Detail gehört dazu, dass Volkswagen für den vollständigen Ersatz aller entstandenen Schäden einsteht, was gegebenenfalls auch Verdienstausfälle, Ersatzfahrzeuge und den finanziellen Ausgleich der Wertminderung des Fahrzeuges beinhaltet. Das ist respektvoll gegenüber den Kund*innen.
Wir fordern auch einen uneingeschränkten Verzicht auf die Einrede der Verjährung der Gewährleistung. Die Kund*innen konnten den in der Software der Fahrzeuge versteckten Sachmangel nicht entdecken, das ist nicht mal dem TÜV gelungen. Der von VW bisher erklärte Verzicht reicht deshalb nicht aus, da sie bis Ende 2016 nur auf die Verjährungseinrede bei noch nicht verjährten Ansprüchen verzichten wollen. Wir erwarten angesichts der für Kund*innen nicht erkennbaren Manipulation hier mehr Kulanz.
Und grundsätzlich erwarten wir eine unbürokratische Regulierung durch eine Schlichtungsstelle oder einen Runden Tisch, die für eine kulante Beweislasthandhabung sorgen.
Wir wollen Unternehmen gesetzlich verpflichten, menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards einzuhalten und Rechenschaft dazu abzulegen. Wichtig hierfür wäre eine vollumfänglich geltende EU-Transparenzrichtlinie, die klare Sorgfaltspflichten für unternehmerisches Handeln normiert. Die Verletzung dieser Sorgfaltspflichten wäre ein neues Unrecht. Wir halten es für notwendig, dieses Unrecht mit Hilfe eines modernen Unternehmensstrafrechts zu ahnden, das die Grenzen von Schuld und Zurechnung achtet.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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