Frage an Renate Künast von Jürgen D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordente Künast,
Rechteinhaber haben nach § 54 UhrG einen Anspruch auf Ausgleich des ihnen entstehenden Schadens, der ihnen aufgrund der gesetzlich legitimierten Privatkopie entsteht.
Der gesetzliche Ausgleich soll im Verhandlungsweg zwischen Verwertungsgesellschaften [VG) als Vertreter der Rechteinhaber und Herstellerverbänden verhandelt werden.
Das Ergebnis ist eine Abgabe für jedes abgabenpflichtige Gerät oder Speichermedium, welches sodann in den Gerätepreis einfließen soll, und welches der Endnutzer zusammen mit dem übrigen Gerätepreis bezahlen soll.
Anlass für ein langjähriges Verfahren sind regelmäßig Streitigkeiten über maßlos überzogene Abgabenforderungen (vergleicht man die Situation im übrigen Europa) und die übrigen für Hersteller untragbaren Regularien eines Gesamtvertrages. Im Weiteren ergibt sich die bis dato noch immer unklare Frage, ob die Abgabe nach Abschluss der Verhandlungen überhaupt rückwirkend zu leisten ist und ob diese Anspüche sodann der Verzinsung unterliegen.
Die VG haben aus unserer Sicht per se die bessere Verhandlungssituation, da sie die Geld empfangende Seite sind (im Zweifel über den doppelten Vergütungssatz) und keinerlei Zinsrisiko tragen. Ein Verzögern der Verhandlungen kann da sehr lohnenswert sein.
Am 11.11.2015 hat der Bundesjustizminister Maas seinen VGG-Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag vorgestellt, der u.a. die Hersteller unter gewissen Umständen dazu zwingen soll für die noch der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegenden Abgabe eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.
Der Hinweis des Justizministers Maas auf einen verfassungsrechtlichen Anspruch der Urheber und Kreativen kann aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass wir als Gerätehersteller, welche nicht Verursacher des Schadens sind (lediglich ersatzweise für den Verbraucher für den Ausgleich herangezogen werden), auf unsere verfassungsmäßigen Rechte verzichten sollen.
Wie sehen Sie das?
Sehr geehrter Herr Drigalsky,
zur Frage der Abgabepflicht von Speichermedienherstellern sind wir gerade noch im Gespräch. Wir sehen, dass die erhobene Urheberrechtsabgabe auf Speichermedien wirtschaftlich für die Unternehmen sehr schwierig werden kann. Auch von Konsumenten wird verlangt, dass auf alle Produkte mit Speicherkapazität eine Abgabe erhoben wird, was zu Mehrfachzahlungen führt.
Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast