Frage an Renate Künast von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Künast,
Frau Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a.D., ist 2014 öffentlich -bei Anne Will- dafür eingetreten, zur Vermeidung von juristischen Fehlurteilen mehr Gebrauch zu machen von der Videodokumentation polizeilicher Vermehmungen (1).
Der Jura- HS-Lehrer -und Richter am Bundesgerichtshof- Mosbacher schlug Anfang d.J. vor, angesichts der Fehleranfälligkeit personaler Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Angeklagte), die Gefahr eines Fehlurteils schon jetzt (ohne Gesetzesänderungen) u.a. dadurch zu minimieren, daß die Polizei häufiger Videoaufzeichnungen von Vernehmungen erstellt (2).
Auf die ebenfalls heute bereits mögliche einverständliche Videografie von Untersuchungsgesprächen im Rahmen von psychologischen bzw. psychiatrischen Begutachtungen gingen beide Juristen noch nicht ein.
Mehrere Petitionen (z.B. 4-18-07-3100-011282, 4-1 8-07-31 00-01 7358)
mit dem Ziel, z.B. in die Strafprozeßordnung und die Zivilprozeßordnung einen gesetzlichen Anspruch (der von Begutachtungen Betroffenen auf Videodokumentation des Untersuchungs-Gesprächs) einzuführen, wurden 2015 abgewiesen unter Bezugnahme auf angeblich vorliegende Einlassungen der Regierung (3).
Meine Fragen:
1. Welche Ministerien gaben Stellungnahmen ab?
2. Wurden Humanwissenschaftler befragt?
3. Was spricht gegen eine Veröffentlichung der Reg.- Stellungnahme(n)
a) aus humanwissenschaftl.
b) aus rechtl. / "Verbraucher"-Schutz-Sicht?
Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) min. 26:08 https://www.youtube.com/watch?v=Tmuomt7E6cE
2) MOSBACHER, A. : Das Ideal richterl. Wahrheitsfindung und die Betrübnisse des wirklichen Lebens. Richterliche Schuldfeststellung und die Gefahr des Fehlurteils, Forens Psychiatr Psychol Kriminol (2015): 9: S. 82-91)
3) vgl. S. 2-3 in diesem Dokument: http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2015_10_07_Hajo_%20Petitionsausschuss_Berlin_Deutscher_Bundestag.pdf
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Bitte wenden Sie sich, was die Beantwortung derselben angeht, an den Petitionsausschuss oder die Bundesregierung. Also die Stellen, von denen Sie abgewiesen wurden und die ihre Stellungnahmen selbst vertreten.
Bezüglich eines materiellen Eingehens auf den von Ihnen vorgetragenen Themenkomplex, verweisen wir Sie gerne auf die Frage vom 15. November ( http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_kuenast-778-78280--f445757.html#q445757 )
Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast