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Renate Künast
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Frage von Christoph S. •

Frage an Renate Künast von Christoph S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast.
Ich schreib an Sie, weil Sie im Justizaussuss sitzen.
Gilt das Demonstrationsrecht für alle und jeden oder wäre es eigentlich vernünftig, es für bestimmte Anliegen oder Gruppen abzuschaffen / zu verbieten / einzuschränken? Könnte man vielleicht die Landesverfassungsgerichte beauftragen, das zu beurteilen?
Halten Sie es für i.O., wenn eine genügend große Zahl an Gegendemonstranten eine Demo verhindert oder stark behindert?
Was halten Sie von einem Verbot von Gegendemonstrationen auf der geplanten Route und von großen Sicherheitsabständen?
Wenn das nächste Mal der Pfarrer gegen die Abtreibung predigt, darf dann eine Frauendemo die Fronleichnams- oder Kreuzwegprozession verhindern?
Was halten Sie von einem Sicherheitsabstand zwischen Demo und wichtigen Verkehrswegen? Darf die Bahn vertrauen, dass die Domonstranten nicht auf die Gleise laufen und ungebremmst weiterfahren oder wird jede Demo neben einer Bahnstrecke den Verkehr lahmlegen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Strebel,

Art. 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit garantiert, lautet:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Für weitere Erläuterungen benutzen Sie bitte einschlägige juristische Fachliteratur. Individuelle Rechtsberatung können und dürfen wir nicht durchführen.

Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast

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