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Renate Künast
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Frage von Horst M. •

Frage an Renate Künast von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Künast,

welchen Stellenwert hat das Grundgesetz und die EMRK in Deutschland?
Was passiert mit Beamten, Staatsanwälten (Strafvereitelung), Richtern (Rechtsbeugung), Senatoren und Minister, die wissentlich und wollentlich gegen diese Grund- und Menschenrechte verstoßen?
Wenn Sie und Ihr Team von einem solchen Unrecht erfahren, werden Sie es ernsthaft verfolgen lassen?

Viele Grüße aus Neukölln
Horst Murken

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Murken,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Grundgesetz hat in Deutschland Verfassungsrang. Jedes staatliche Handeln ist daran zu messen. Die EMRK steht in Deutschland im Rang eines einfachen Gesetzes. Sie soll ebenso wie das Grundgesetz der Achtung der Menschenrechte dienen. Jedoch müssen in Deutschland alle Gesetze auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (dieser sorgt für die Einhaltung der Mindeststandards der Menschenrechte in der Praxis) erlassen und durchgesetzt werde.

Ein Verstoß staatlichen Handelns, durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt oder Rechtsprechung, gegen die Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte kann unter den Voraussetzungen der §§90ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz von jeder und jedem Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden. Liegt ein Verstoß vor, ist also die Verfassungsbeschwerde begründet, ergeben sich die Konsequenzen (also etwa Aufhebung der Entscheidung, Nichtigerklärung des Gesetzes) aus §95 Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Mein gesamtes Team und ich setzen uns nur für Gesetze sowie staatliches Handeln ein, die wir für verfassungsgemäß erachten. Wenn wir ein Verhalten vorfinden, das wir als verfassungs- oder auch gesetzeswidrig einschätzen, dann leiten wir die üblichen strafrechtlichen Schritte ein, sofern wir dazu befugt und zuständig sind.

Explizit möchte ich in diesem Kontext darauf hinweisen, dass wir zwar viele Anfragen dazu bekommen, jedoch es Bundestagsabgeordneten nicht gestattet ist, Rechtsberatung zu betreiben.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast

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