Frage an Renate Künast von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Der Bürger kann seinen Senat (Berlin) oder den Bundes/Landtag in geheimer Wahl bestimmen. Im Bundestag erfolgen Abstimmungen teilweise mit "Fraktionszwang", obwohl natürlich behauptet wird, Abgeordnete können nach besten Wissen und Gewissen abstimmen. CDU Fraktionsvorsitzender Kauder hat lt. Presse aber z.B. mit "Abzug" aus Ausschüssen bei Nichtbeachtung der Fraktionsvorgabe "gedroht".
Frage: Warum werden Abstimmungen nicht (wie beim Bürger) in geheimer Wahl in der Wahlkabine mit Wahlzettel durchgeführt?
L. Brosda
Sehr geehrter Herr Brosda
Auch im Bundestag finden manchen (aber nicht alle) Wahlen geheim statt. Geregelt ist dies in den §§ 48 und 49 der Geschäftsordnung des Bundestages: https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164
Eine gute Übersicht zu den sogenannten namentlichen Abstimmungen finden Sie auch hier: http://www.bundestag.de/abstimmung
Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast