Frage an Renate Künast von Gisela M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Künast,
Ihre Antwort bei abgeordnetenwatch.de vom 09.06.2015 verwundert mich. Denn ich habe keine E-Mail von Ihnen erhalten. Ich bin auch überrascht, dass Sie mir eine Nachricht per E-Mail übermittelt haben wollen. Denn in meinem Schreiben vom 03.02.2014 hatte ich Ihnen keine E-Mail-Adresse genannt. Da Sie aber meine E-Mail-Adresse haben, sollte es für Sie kein Problem sein, Ihre E-Mail vom 15. Juli 2014 erneut an mich zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
hier die Kopie der E-Mail:
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Von: Rechtsausschuss
Gesendet: Montag, 21. Juli 2014 08:02
An: info.giselamueller@xxxxx.xxx [von der abgeordnetenwatch.de-Moderation geändert]
Betreff: Ihre E-Mail vom 15. Juli 2014
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Juli 2014, in dem Sie auf Ihre Petition gegen Rechtsbeugung und für Bürgergerichte Bezug nehmen und sich eingehend mit der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsbeugung auseinandersetzen.
Ich habe Ihre E-Mail - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet, da dieser für die Bearbeitung von Petitionen im Deutschen Bundestag zuständig ist. Da Sie diese E-Mail zudem sowohl an die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz als auch an die Obleute der Fraktionen in diesem Ausschuss gesandt haben, sind diese ebenfalls über Ihr Anliegen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
xxx
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Bitte setzen Sie hier keine Falschbehauptungen in die Welt. Im Übrigen ist dies hier kein Diskussionsforum.
Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast