Frage an Renate Künast von Felix P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Künast,
vor kurzem ist mir ein Artikel über einen französischen Vater unter gekommen, der von seinen Kollegen Urlaubstage gespendet bekommen hat, um sich um seine Familie kümmern zu können.
Hier der Link zum Artikel: http://www.stern.de/familie/kinder/zeit-fuer-krebskranke-tochter-kollegen-spenden-vater-13-monate-urlaub-2164790.html
Ich würde nun gerne von Ihnen erfahren, ob so etwas prinzipiell im deutschen Recht machbar wäre und wie man eine Umsetzung herbei führen könnte.
Vielen Dank für ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Paetow
Sehr geehrter Herr Paetow,
vielen Dank für Ihre Frage vom 10.01.2015.
Nach der derzeitigen Rechtslage haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen pro Kalenderjahr (§3 BurlG).
Dieser rechtliche Mindestanspruch ist personengebunden und unabdingbar.
Auch wir möchten diesen Anspruch nicht antasten, da das Recht auf Urlaub ein wichtiges ArbeitnehmerInnenrecht ist, vor Ausbeutung der Arbeitskraft schützt und weil Erholung wichtig für die Gesundheit und das Wohlbefinden ist.
Prinzipiell scheint vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin zusätzlich gewährter Urlaub nicht von dieser gesetzlichen Regelung betroffen, eine Übertragbarkeit an eine Kollegin oder einen Kollegen liegt hier im Ermessen des Arbeitgebers /der Arbeitgeberin.
Solche Ausnahmen werden allerdings nur mit expliziten Verzichterklärungen eingegangen.
Vor einigen Jahren gab es in Deutschland einen solchen Fall, bei dem Kolleginnen und Kollegen einem anderen Mitarbeiter ihre Urlaubstage spendeten: http://www.derwesten.de/staedte/essen/urlaubstage-fuer-die-chemo-geopfert-id7939325.html
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast