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Renate Künast
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Frage von Mark C. •

Frage an Renate Künast von Mark C. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Künast,

wie in den Medien bekannt wurde, sprechen Sie sich für die organisierte Sterbehilfe aus, die nach Ihrer Auffassung jedoch klar reglementiert sein sollte.
Ich denke dass wir uns wohl sicher einig sind, dass wenn die Gesellschaft über die Möglichkeiten der Palliativmedizin und Hospizversorgung besser aufgeklärt wird und die Angebote der ambulanten und stationären Palliativ- und Hospizangebote in allen Regionen den anspruchsberechtigten Versicherten zur Verfügung stehen würden, die breite Diskussion hierzu nahezu hinfällig wäre.
Daher frage ich Sie als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags welche Möglichkeiten Sie sehen, damit die anspruchsberechtigten Versicherten ihre gesetzlichen Leistungen wie insbesondere die der zuzahlungsfreien stationären Hospizversorgung dort erhalten können wo sie leben?
Leider führen bestehende Träger von Hospizen aufgrund der derzeitigen Finanzierung geführte "Wartelisten" um die Auslastung eines solchen wirtschaftlichen Betriebes steuern zu können. Hinzu kommt dass vor der Gründung solcher Einrichtungen auf den Rücken der anspruchsberechtigten Versicherten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung spekuliert wird und in ländlichen Regionen der Rechtsanspruch nicht wohnortnah erfüllt werden kann. Bundesweit sind sehr viele Menschen aktiv tätig und bereits tätig gewesen, die sich für ein wohnortnahes stationäres Hospiz eingesetzt haben und an den bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für stationäre Hospize scheitern. Welche Möglichkeiten sehen Sie als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags dafür zu sorgen dass die zahlreichen Bemühungen im ländlichen Raum unterstützt und durch die Selbstverwaltung erfüllt werden können, damit die anspruchsberechtigten Versicherten zu ihrem zustehenden Recht kommen und nicht auf einer geführten "Warteliste" fern der eigenen Heimat versterben?

Mit freundlichen Grüßen
Mark Castens

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Castens,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur unzureichenden Unterstützung sterbender Menschen.

Seit wenigen Jahren gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf ambulante und stationäre Hospizleistungen. Die Krankenkassen müssen ambulante Hospizdienste fördern, wenn ein Sterbender sein Lebensende im eigenen Haushalt, in der Familie oder in einem Pflegeheim verbringt. Ist das Sterben in der gewohnten Umgebung nicht möglich, müssen die Krankenkassen einen Zuschuss zahlen, um die Versorgung in einem stationären Hospiz zu ermöglichen.

Diese mit der Gesundheitsreform 2007 eingeführten Ansprüche haben wir seinerzeit sehr begrüßt. Denn bis dahin war Deutschland bei der Versorgung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen faktisch ein Entwicklungsland. In den darauf folgenden Jahren haben wir uns – erfolgreich – dafür eingesetzt, dass die Betroffenen in den stationären Hospizen keinen finanziellen Eigenanteil mehr leisten müssen. Inzwischen erfolgt die Finanzierung der stationären Sterbebegleitung vollständig durch die Krankenkassen und die Träger der stationären Hospize.

Allerdings geht es mit der Umsetzung des vor vier Jahren beschlossenen Rechtsanspruchs nur sehr langsam voran. Ambulante Hospizleistungen werden flächendeckend bisher nur in Berlin, Westfalen-Lippe, Saarland und Schleswig-Holstein angeboten. In allen anderen Regionen gibt es noch mehr oder weniger große Versorgungslücken. Das hat auch damit zu tun, dass die Palliativmedizin erhebliche Qualifizierungsanstrengungen bei den Ärzten und Pflegekräften sowie auch bei den Menschen, die sich ehrenamtlich in den Hospizdiensten engagieren, voraussetzt. Noch lückenhafter ist das Angebot an stationären Hospizen. Hier macht sich bemerkbar, dass im deutschen Gesundheitswesen das Sterben lange Zeit ein Tabu-Thema gewesen ist.

Wir Grünen versuchen mit einer Fülle von parlamentarischen Anfragen und Anträgen das Thema der Palliativmedizin auf der Tagesordnung zu halten. Vor wenigen Jahren haben wir einen großen Kongress zum „Leben am Lebensende“ abgehalten. Ein ausführlicher Bericht dieses Kongresses findet sich hier: http://www.gruene-bundestag.de/themen/gesundheit/konferenzen-fachgespraeche/leben-am-lebensende/seite-1_ID_3919423.html
Mit diesen Aktivitäten wollen wir unseren Teil zur Beschleunigung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Hospizleistungen und zur Weiterentwicklung der Palliativmedizin beitragen. Der 2009 durch den Deutschen Bundestag gefasste Beschluss, dass die Kassen 90% (bei Kinderhospizen 95%) der zuschussfähigen Kosten tragen müssen, ging wesentlich auf unser Engagement zurück.

Die bereits angesprochenen Versorgungslücken sehen auch wir kritisch. Unser langfristiges Ziel ist die konsequente Umsetzung und Ermöglichung von ambulanten Hospizleistungen in ganz Deutschland. Derzeit stehen Bund, Länder und Kommunen allerdings finanziell derart unter Druck, dass mit erheblichen Investitionsanstrengungen kaum zu rechnen wäre. Dazu kommt, dass das o.g. Qualifizierungsproblem damit nicht aus der Welt wäre.

Das Sterben und der Tod sind in unserer Gesellschaft viel zu lange Zeit verdrängt worden. Das zu ändern, wird Zeit in Anspruch nehmen.

Aber wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Renate Künast

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