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Renate Künast
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manfred K. •

Frage an Renate Künast von Manfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum muss sich der Fernseh Rat des ZDF nicht an die Verfassung und eine Weisung eines Verfassungsorganes halten ?
Hintergund mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014 wurden in den Leitlinien eine Reduzierung der Personen ausgegeben.
Nicht nur das sich der Rat diesen Leitlinien mit fadenscheinigen Tricks versucht zu entziehen, nein der Missachtet diese durch die Ernennung von Hr.Lindner.

Wie ist Ihre Haltung zu diesem Fehlverhalten und welche Maßnahmen werden Sie ergreifen ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kwiecinski,

der ZDF-Fernsehrat muss sich sehr wohl an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes halten. Er regelt seine Besetzung aber natürlich nicht selbst, sondern diese ist im ZDF-Staatsvertrag festgehalten. Dieser Staatsvertrag wird zwischen den Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt und auf einer Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen bevor er dann von den 16 Landesparlamenten verabschiedet wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ministerpräsidenten der Länder die Frist gesetzt, bis zum 30. Juni 2015 einen neuen RZDF-Staatsvertrag auszuarbeiten und durch die 16 Landesparlamente verabschieden zu lassen. Dies wurde in einzelnen Presseberichten nicht nachvollziebar wiedergegeben.

Wir haben uns als Grüne sehr für die Staatsferne der ZDF-Aufsicht eingesetzt und die Klage vor dem BVerfG maßgeblich vorangetrieben, denn wir wollen keinen Schwarzfunk und keinen Rotfunk - aber auch keinen Grünfunk, sondern einen unabhängigen Rundfunk. Wir haben das Urteil ausdrücklich begrüßt: http://www.gruene-bundestag.de/themen/medien/staatsferne-beim-zdf_ID_4391258.html

Die anstehende Reform der Gremien ist in der Kürze der Zeit eine anspruchsvolle Aufgabe.
Wichtig ist, dass der Fernsehrat transparenter wird und auch Minderheiten der Gesellschaft vertreten sind. Außerdem müssen Frauen angemessen vertreten sein und es wäre gesetzlich durchaus möglich, RegierungsvertreterInnen aus dem Verwaltungsrat auszuschließen.
Um die Besetzung des Fernsehrates jetzt nicht durch parteipolitische Interessen dominieren zu lassen, sollte als erster Schritt jetzt schnell eine unabhängige Kommission aus der Wissenschaft Vorschläge für Kriterien oder zu vertretende Gruppierungen erarbeiten. Danach könnten die Ministerpräsidenten dann über die einzelnen Interessensvertretungen entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast

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