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Renate Künast
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Frage von Max Z. •

Frage an Renate Künast von Max Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast,

als Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses möchte ich Ihnen zu einer Äußerung von Ihnen bezüglich des Urteils gegen Herrn Hoeneß eine Frage stellen:

Wie können Sie ernsthaft mit voller Überzeugung davon sprechen, "dass das Gericht seine Aufgabe im Rechtsstaat erfüllt hat"?!
Ich als Jurist und passenderweise Steuerberater verliere den Glauben daran, dass den Menschen in Deutschland - mal von aller berechtigten Häme in angesprochenem Fall abgesehen - das Grundverständnis dafür verloren geht, was Rechtsstaat bedeutet, bzw. bedeuten sollte.
Ich richte diesen kurzen Text an Sie als Vertreter der Legislative in entsprechendem Ausschuss und Anhängerin des "grünen und gerechten" Gedankens eines gemeinsamen Miteinanders:
Wie kann man allen Ernstes in und von einem Staat als Rechtsstaat sprechen, der so dermaßen seine Relationen verloren hat - der in der Straßbemessung für Steuersünder ein Strafmaß von bis zu 10 Jahren ermöglicht, einer Vergewaltigung eines Menschen hingegen nur 5 Jahre?! Dieser Vergleich nur exemplarisch.
Halbwegs vernünftige Menschen sollten, nein MÜSSEN erkennen, dass hier etwas nicht stimmen kann.
Meine Frage daher an Sie - wenn Sie sich diesen Vergleich vor Augen führen und dann unseren Rechtsstaat denken, auf dessen Fairness und Gerechtigkeit wir eigentlich stolz sein sollten - ist es Ihre ernsthafte Meinung, dass die Strafbemessung für Herrn Hoeneß und Steuersünder im allgemeinen dem Grundgedanken von Rechtsstaatlichkeit entspricht?
Wäre es nicht viel sozialer, gerechter und der Allgemeinheit zuträglicher Steuersünder mit empfindlich hohen Geldtrafen, anstatt mit Gefängnis zu bestrafen?
Meinem Empfinden nach wären mit bspw. 100 Mio Euro von Herrn Hoeneß in der Staatskasse der Allgemeinheit deutlich mehr gedient, als mit einer 3,6 Jahre währenden Gefängnisstrafe, die bei durchschnittlich 100,00 Euro Kosten/Häftling pro Tag die Allgemeinheit und den "ehrlichen Steuerzahler" rd. 132.000,00 Euro kosten wird.

Vielen Dank für eine offene und reflektierte Antwort.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ziegler,

als Jurist wissen Sie: a) es gibt die Möglichkeit der Geldstrafe aber b) ab einer gewissen Schwere der Schuld ist eine Haftstrafe zwingend.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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