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Renate Künast
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Frage von Friedrich M. •

Frage an Renate Künast von Friedrich M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast,

jeder Produzent und Dienstleister muss für Mängel und Fehler seiner Produkte und Dienstleistungen haften, d. h. er muss auf eigene Kosten die Mängel und Fehler beheben. Dieses Grundprinzip gilt für die Justiz und die Juristen nicht, sie bürden die Kosten, auch die der eigenen Fehler, den klagenden Parteien auf.

Werden Rechtsfälle in der ersten Instanz anders entschieden als in den Revisions-Instanzen, werden die Kosten aller Instanzen den klagenden Parteien auferlegt. Wird das Verfahren gar mit einem Vergleich beendet, steigert das die Kosten in etwa so, als wäre eine weitere Instanz mit der Angelegenheit befasst gewesen und die Rechtslage bleibt ungeklärt.

Wenn die Urteile in den einzelnen Instanzen voneinander abweichen, ist dieses der Beweis für fehlerhafte Urteile. Doch wer ist, bzw. sind die tatsächlichen Verursacher? Ob die Kosten durch Uneinsichtigkeit des Klägers, bzw. des Beklagten oder durch schlechtes oder vorsätzlich fehlerhaftes Handeln der beteiligten Juristen verursacht wurde, wird nicht ermittelt. Dieses halte ich für einen Systemfehler und ein Anreizsystem für schlechte Arbeit und Honorarmaximierung der Rechtsanwälte (RA).

Meine Fragen an Sie lauten:

1. Sind die vielen Zivilprozesse nicht der Beweis für schlechte Arbeit der RA?

2. Der Kläger und der Beklagte haben je einen RA, müssten die RA bei korrekter Beratung nicht jeweils zum gleichen Ergebnis kommen und damit ein Gerichtsverfahren überflüssig machen?

3. Schlechte Arbeit zum Nachteil der Mandanten lohnt sich finanziell für den RA, finden Sie das gerecht?

4. Warum werden Gerichtsverfahren nicht transparent, entsprechend den technischen Möglichkeiten, durchgeführt und die Kosten nach dem Verursacherprinzip umgelegt?

5. Beabsichtigen Sie eine gesetzliche Regelung, die den Systemfehler bezüglich der Prozesskosten beseitigt?

6. Würde die Umlegung der Prozesskosten nach dem Verursacherprinzip nicht einen Quantensprung in der Qualität der Rechtsprechung bedeuten?

MfG

F. Meyer

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Sehr geehrter Herr Meyer,

die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland leisten gute Arbeit und einen unverzichtbaren Beitrag zum Rechtsstaat.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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