Frage an Renate Künast von Elke K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Künast,
ich möchte gerne mehr zu Ihrer Meinung / Ihren Aktionen bzgl. des Lärmschutzes im Rahmen der Erweiterung des Flughafens Schönefeld erfahren.
Wir wohnen seit 11 Jahren im südlichen Lichtenrade und entgegen den Beteuerungen der Airport Infozentrale vor unserem damaligen Hausbau hören wir sehr wohl den Flugbetrieb, gerade auch, da die neue Nordbahn um 4 km nach Westen verlängert wurde.
Wie soll es sich erst bei Starts im Minutentakt verhalten?
Können unsere Kinder und wir dann noch schlafen / durchschlafen?
8 Stunden Schlaf sind gesundheitlich erforderlich, wie soll dies funktionieren, wenn bis 23/24 Uhr geflogen wird und um 5/6 Uhr schon wieder plus nächtliche Sonderflüge?
Wenn wir dies nicht aushalten und ausziehen müssen, wer ersetzt uns den zu erwartenden Wertverlust unseres Hauses?
Wenn Sie schon die Entscheidung des Flughafenbaus an diesem Standort nicht revidieren wollen, setzen Sie sich bitte für ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ein, ebenso wie aus Lärmschutzgründen an vielen Straßen Tempo 30 nachts gilt.
Wo ist hier der Unterschied im gesundheitspolitischen Sinne oder zählt mal wieder nur die Wirtschaft?
Mit freundlichen Grüßen
Elke Kühnlein
Sehr geehrte Frau Kühnlein,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht, die Menschen brauchen mehr Schutz vor den gesundheitlichen Risiken des Fluglärms und eine gesicherte Nachtruhe. Der Luftverkehr in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten enorm gewachsen. In der Folge klagt rund ein Drittel der Bevölkerung über Fluglärm. Dass Fluglärm nicht nur stört, sondern auch die Gesundheit gefährdet, ist inzwischen unumstritten und wissenschaftlich gut belegt. Der Schutz der Betroffenen ist gesetzlich nur unzureichend geregelt. Hier ist die Politik gefragt!
Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich deswegen u.a. für ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ein.
Wir haben zudem ein 9-Punkte-Programm für wirksamen Lärmschutz verabschiedet:
- Einheitliche Schutzziele und Grenzwerte für Fluglärm festlegen
- Im Luftverkehrsrecht Vorrang für Schutz vor Fluglärm sicherstellen
- Fluglärmgesetz novellieren
- Flugzeuge leiser machen
- Lärmmindernde Flugverfahren und lärmarmes Flughafenmanagement forcieren
- Lärmbelastungen durch nationale Flughafenplanung senken
- Mehr Beteiligungsrechte für Fluglärmbetroffene schaffen
- Subventionierung des Flugverkehrs abbauen
- Kurzstreckenflüge auf die Schiene verlagern
Nähere Informationen zu unserem Programm erhalten Sie unter diesem Link: http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/130520b-fluglaerm00_WEB.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast