Frage an Renate Künast von Klaus L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Künast,
Sie möchten das Ehegattensplitting schrittweise abbauen.
1) Soll das auch für die Familie (Kinder sind inzwischen groß) mit Alleinverdiener gelten?
2) Halten Sie es nicht für erforderlich Ehen die auf diese Regelung Jahrzehnte vertraut haben von dem geplanten Abbau des Splittingtarifs auszunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
K. Lehmann
Sehr geehrter Herr Lehmann,
vielen Dank für ihre Nachricht.
Es gibt eine Schieflage bei den familienpolitischen Leistungen. Fehlende Investitionen in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur hat die Durchlässigkeit der Gesellschaft gemindert und die Benachteiligung von Frauen verschärft. Wir wollen diese Schieflage beseitigen - statt der Ehe wollen wir Kinder fördern. Das Ehegattensplitting wollen wir deshalb durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Existenzminimum ersetzen. Das steigert Erwerbsanreize für Frauen und ist damit ein wichtiger Beitrag zur eigenständigen Existenzsicherung und senkt das Armutsrisiko von Frauen und Familien. Wir wollen bestehende und neue Ehen dabei gleichbehandeln.
Viele Frauen haben aber ihre Lebensentscheidungen bereits getroffen und im Vertrauen auf das geltende Steuerrecht und den Unterhalt ihres Mannes ihre Erwerbsarbeit aufgegeben. Diese Entscheidungen können nicht immer revidiert werden. Viele Haushalte sind deshalb auf das Ehegattensplitting angewiesen. Das respektieren wir. Deshalb bauen wir das Splitting sozialverträglich und schrittweise ab. Weil wir den Splittingvorteil nur deckeln und nicht ganz abschaffen, werden nur Haushalte mit überdurchschnittlichen Einkommen betroffen sein. Das beginnt für Alleinverdienerehen ohne Kinder bei 63.000 Euro brutto pro Jahr. Alleinverdiener-Paare mit einem Kind würden erst ab einem Bruttoeinkommen von 70.000 Euro pro Jahr mehr bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast