Frage an Renate Künast von Tom K. bezüglich Soziale Sicherung
SGBII: angemessene Eigentumswohnung
Guten Tag Frau Künast.
Nach dem SGBII dürfen ALGII-Empfänger angemessene Eigentumswohnung besitzen und müssen das Haus oder die Wohnung nicht verkaufen. Wie lange kann sich der Staat das noch leisten, Millionäre und den Immobilienmarkt mit Gelder für Soziale Zwecke zu unterstützen?. Wäre es nicht besser die Großzügigkeit für ALGII-Empfänger auf ein Jahr zu begrenzen und den Sozialwohnungsbau stärker zu finanzieren. Was meinen Sie ?
Mit freundlichen Grüßen.
T.Kowalski
Sehr geehrter Herr Kowalski,
im Grundsatz finden wir es richtig, wenn Menschen zur Überbrückung einer kurzfristigen Notlage nicht sofort alles aufgeben und ihre gewohntes Umfeld verlassen müssen. Millionäre werden auf diesem Weg sicher nicht gefördert. Dazu sind die Bestimmungen zur Angemessenheit der Wohnung zu eng gefasst. Auch werden die Kosten nur in der Höhe übernommen, dass es für eine angemessene Wohnung ausreicht. Ungeachtet dessen setzen wir uns dafür ein, den sozialen Wohnungsbau, insbesondere in Ballungszentren mit hohen Mieten, wieder auszuweiten.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast