Frage an Renate Künast von Michael M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Künast,
ich habe eine Frage zur Neuregelung des Sorgerechts ab 19.05.2013. Wie Sie wissen, wurde Deutschland vom EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wegen der alten Regelung (bis 18.05.2013) mehrfach wegen Diskriminierung von Vätern und somit einer Verletzung der Menschenrechte verurteilt.
In einer aktuellen Stellungnahme eines Jugendamtes an ein Familiengericht war nun folgendes zu lesen:
"Aufgrund des heutigen Sachstands ist davon auszugehen, dass eine Mitsorge des KV die KM so erheblich beeinflussen würde, dass ihr momentan stabiles Krankheitsbild nicht erhalten bleiben würde. Zum Kindeswohl ist es von erheblichen Belangen, dass sich die KM umfassend um das Kind kümmern kann und deshalb stabil bezüglich ihrer depressiven Erkrankung bleiben muss. Es ist unbedingt zu verhindern, dass das Kind noch einmal aus seiner gewohnten Umgebung genommen werden muss, um dem Kind Stabilität für ihre Entwicklung zu bieten."
Werden Kinder nunmehr vom Jugendamt (auch) als Medikamente missbraucht?
Wie passen die bereits angedrohte "Herausnahme des Kindes" und das Sorgerecht des Vaters zusammen?
Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Sehr geehrter Herr Mosuch,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die gesetzliche Neuregelung orientiert sich am Modell der grünen Bundestagsfraktion. Auch Väter, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, können nun das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen - selbst gegen den Willen der Mutter. Wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, sollen beide Eltern Verantwortung für das Kind übernehmen. Im Zentrum steht immer das Wohl des Kindes.
Die Neuregelung des Sorgerechts stärkt bei unverheirateten Eltern die Rechte der Väter. Die Erteilung des Sorgerechts erfordert eine Initiative des Vaters. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass nur Väter mitsorgeberechtigt werden, die auch Interesse an ihrem Kind haben.
Zu der Stellungnahme des Jugendamtes kann ich hier keine Ausführungen machen, da mir der gesamte Kontext bzw. der Sachverhalt, der zu dieser Stellungnahme führte, nicht bekannt ist.
Mit freundlichem Gruß
Renate Künast.