Frage an Renate Künast von Helena P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Künast,
wie Sie sicherlich wissen, kann eine Fraktion lt § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundestages zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage einen Bericht des Ausschusses durch den Vorsitzenden oder einen Berichterstatter verlangen. Sie können verlangen, den Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen.
Für die Bemühungen um Abgeordnetenbestechung wäre dies nun an der Zeit.
Haben Sie dies schon gemacht ?
Liebe Frau Peltonen-Gassmann,
Für uns ist bei Bekämpfung von Korruption eine sehr wichtige Aufgabe. Mehrere Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates verlangen Maßnahmen hierzu. Dazu gehört auch, die Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung im deutschen Strafgesetzbuch wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch wird die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt.
Es wurde im Rechtsausschuss ein Bericht nach § 62 Abs. 2 GO des Bundestages angefordert. Wir haben zudem alle weiteren Oppositionsrechte im Ausschuss und im Plenum ausgenutzt, um das Thema Abgeordnetenbestechung weiter voranzubringen. Leider ohne Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
Renate Künast