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Renate Künast
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Frage von Rüdiger von G. •

Frage an Renate Künast von Rüdiger von G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast!

Sie kennen das Verhalten von Versicherungen Zahlungen mit allerlei Tricks hinauszuzögern. Dabei wird versucht, sich über das Leid der Betroffenen hinwegzusetzen und manchmal auch rücksichtslos auf die biologische Lösung zu setzen, selbst wenn der Umstand bereits längst geklärt ist und die Versicherung in der Zahlungspflicht steht. Es erfüllt in vielen Fällen den Tatbestand des Betruges.
Frage:
Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob in dieser Hinsicht es nicht sinnvoll ist, solch Verhalten nicht im Zivilrecht, sondern endlich im Strafrecht anzusiedeln. Gibt es dazu Aktivitäten?

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger von Gizycki

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr von Gizycki,

prinzipiell handelt es sich dabei grundsätzlich um zivilrechtliche Forderungen. Bei betrügerischen Vorgehen greift auch jetzt schon das Strafrecht.

Wir sind der Auffassung, dass es wichtig wäre, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) ein echtes Verbrauchermandat bekommen. Der kollektive Verbraucherschutz muss als Kernaufgabe gesetzlich festgeschrieben werden. Die BaFin soll sich inhaltlich um Produkte und Angebote der Banken und Versicherungen kümmern und diese auf ihre Verbraucherfreundlichkeit prüfen, etwa ob Produktinformationsblätter verständlich und transparent sind. Ergänzt werden muss die staatliche Finanzaufsicht zudem durch einen Finanzmarktwächter unter dem Dach der Verbraucherzentralen, der den Markt beobachtet, Verbraucherinnen und Verbraucher informiert und ein formelles Anrufungsrecht bei der BaFin hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Renate Künast

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