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Renate Künast
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Frage von Andreas M. •

Frage an Renate Künast von Andreas M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Künast,

am 01.03.2013 veröffentlichte die BT-Fraktion ihrer Partei den Entwurf ihres Wahlprogramms für die BT-Wahl.

Darin heißt es unter Anderem:
Seite 4, Zeile 43: "Lobbyismus und
Klientel-Interessen werden wir entschieden entgegentreten und in die Schranken weisen."

Dies wirft bei mir die Frage auf, ob B90/die Grünen damit auch die eigenen Lobbyisten und Klientel-Interessen meint. Denn immerhin gab und gibt es eine Reihe Unternehmen, die Insbesondere an der grünen Umwelt- und Energiepolitik partizipieren und wirtschaftliche Nutznieser sind.

Weiter heißt es:
Seite 128, Zeile 59: "Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab. Tatsächliche Sicherheitslücken wollen wir konsequent schließen, zum Beispiel durch ein schärferes Waffenrecht. Einsatzbereite, funktionsfähige scharfe Schusswaffen wollen wir nur noch in zwingenden Ausnahmefällen in privaten Haushalten zulassen."

Mir erschließt sich der Zusammenhang zwischen einem möglichen (ZItat) "Einsatz der Bundeswehr im Inneren" und dem Vorhaben (Sinnzitat) "Sicherheitslücken im Waffenrecht konsequent zu schließen um einsatzbereite, funtionsfähige scharfe Schusswaffen aus Privathaushalten zu entfernen" nicht.

Wie muss ich den Umstand werten, dass im Wahlprogramm ihrer Partei der Einsatz der BW in Inneren und legaler privater Schusswaffenbesitz in einem Atemzug benannt werden? Darf ich diesem Umstand entnehmen, dass B90/die Grünen den Legalwaffenbesitz in Deutschland als Bedrohung der inneren Sicherheit sehen? Stehe ich aus Sicht ihrer Partei, dem sachlichen Inhalt obiger Aussage folgend, als Legalwaffenbesitzer also unter dem generalisierenden Verdacht, Staatsfeind und/oder Terrorist zu sein?

Denn immerhin sehen die Gedankenmodelle der Bundesregierung bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren vor, diese nicht nur im Katastrophenfall, sondern auch zur Bekämpfung von Terrorismus und zur Niederschlagung von Aufständen einzusetzen.

Mit fragenden Grüßen,
Andreas Milde

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Milde,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Bündnisgrüner Politik.

Das Wahrprogramm beschäftigt sich bei der von Ihnen zitierten Passage (S. 221) mit dem Thema der Inneren Sicherheit allgemein und - entsprechend dem Umfang - in der notwendigen Kürze. Der Einsatz der Bundeswehr und das Thema "Waffenrecht" stehen hier in keinem unmittelbaren Zusammenhang, außer dem der Sicherheit. Das Waffengesetz gehört klassischerweise zum Bereich der sog. Gefahrenabwehr. Dies ist keine grüne Erfindung, sondern resultiert aus der allgemein anerkannten Wertung, Schusswaffen imstande sind, eine Dimension der Gewalt und Brutalität in unsere Gesellschaft zu bringen, die es einzudämmen gilt. Eine Gemeinschaft, die auf respektvollen und gewaltfreien Umgang setzt, braucht keine Waffen. Fakt ist, dass weltweit unzählige Tragödien und Abscheulichkeiten verhindert würden, würde man privaten Waffenbesitz stärker kontrollieren. Gestern erst hat ein Jäger in Österreich ein Blutbad sondergleichen verurs acht. Es geht uns aber nicht darum, Jagd und Schießsport zu verbieten. Wichtig ist für uns Grüne lediglich die staatliche Gewährleistung, dass ausschließlich verantwortungsbewusste, seriöse Schützen Zugriff auf ihr Sportgerät haben und Missbrauch verhindert wird.

Uns ist klar, dass bestimmte Personen Waffen zuhause bereithalten müssen. Das gilt für Jäger, die in der Nacht gerufen werden, um beispielsweise ein schwer verletztes Wild zu erschießen. Das gilt auch für den kleinen Kreis gefährdeter Personen, die auf Waffen angewiesen sind. Aber müssen Sportschützen zwingend schussbereite Waffen bei sich zuhause aufbewahren? Für Sportschützen ist doch allein entscheidend, dass ihr Sportgerät dort funktionsfähig ist, wo sie ihren Sport gemäß Sportordnung ausüben.

Wir Grünen betonen zudem stets, dass die weit überwiegende Mehrheit aller Sportschützen, Jäger und sonstiger legaler Waffenbesitzer zuverlässig und verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgehen. Mit der persönlichen Zuverlässigkeit der Schützen selbst ist es aber leider nicht getan, wenn man den Missbrauch von Schusswaffen verhindern will. In den meisten Haushalten leben auch andere Menschen - mit ihren oftmals nicht einmal in der Familie bekannten Problemen. Hinzu kommt ein nicht immer kontrollierbares Umfeld, in dem jede und jeder von uns lebt. Und leider gibt es auch immer wieder folgenschwere Einzelfälle, in denen Schützen bzw. Jäger selbst ihre Waffe missbrauchen. Diese zu verhindern sollte in unser aller Interesse sein.

Mit freundlichem Gruß
Renate Künast

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