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Renate Künast
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Frage von Reinhard N. •

Frage an Renate Künast von Reinhard N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Künast,

sie haben für das Gesetz zur Beschneidung von Knaben aus religösen Gründen zugestimmt und damit die legalisierung aller Beschneidungen in Deuschland ohne medizinische Indiaktion ermöglicht. Sie nehmen mit ihrer Zustimmung damit in Kauf, dass Kinder unwiederruflich geschädigt werden, wie es in der Anhörung der Sachverständigen durch Dr. Hartmann dargelegt wurden

Auch sie haben in ihrer Rede die Religionsfreiheit über das Recht auf körperliche Unversehrtheit gestellt.

Nun kritisieren sie in der "Neuen Osnabrücker Zeitung", den Stopp des Forschungsprojekts über Kindesmissbrauch durch die katholische Kirche.

Können sie mir bitte erklären, wieso sie sich hier so massiv über die Haltung der katholischen Kirche aufregen , auf der anderen Seite aber die vorsätzliche Entfernung von gesundem Gewebe (Vorhaut) unter dem Titel "Religionsfreiheit" befürworten?

Dass sie eine Körperverletzung unter dem Titel "Religionsfreiheit" straffrei gestellt haben ist demokratiepolitisch gesehen schon schlimm genug, dass sie nun aber sogar innerhalb der Religionen noch unterscheiden, was strafrechtlich verfolgt (oder zumindest aufgearbeitet (Missbrauch -. kathl. Kirche)) und was nicht (Beschneidung - Judentum und Islam) hat mit Demokratie nichts mehr zu tun, das bewegt sich in Richtung reinem Popolismus und lässt den Rest eines noch vorhandenen Vertrauens in die Politiker schwinden.

Nicht dass sie mich falsch verstehen, ich verurteile die Missbrauchsfälle aufs Schärfste und sie gehörten aufgeklärt und die Schuldigen verurteilt, aber dann müssen auch alle Religionen gleich behandelt werden. Er wäre eigentlich ihre Aufgabe als gewählter Volksvertreter sicherzustellen, dass die Relgionen und besonders ihre Vertreter sich an die Gesetze halten müssen, so wie jeder andere Bürger auch und nicht noch Ausnahmen schaffen.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage,
mit freundlichen Grüssen
Reinhard Niederländer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Niederländer,
vielen Dank für ihre Nachricht zum Thema Beschneidung.

Ich habe mich intensiv mit dem Thema befasst und die Argumente gegeneinander abgewogen. Beschneidungen erfüllen in der Tat den Tatbestand der Körperverletzung, dennoch muss die Frage gestellt werden, ob Rechtfertigungsgründe einschlägig sind. Im Mittelpunkt steht dabei eine Abwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, dem - dem Kindeswohl verpflichteten - Erziehungsrecht der Eltern und dem Recht auf Religionsfreiheit. Eine Beschneidung von Jungen darf natürlich nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. Das Kindeswohl ist stets zu berücksichtigen. So sieht es auch das vom Bundestag verabschiedete Gesetz vor.

Ein Vergleich mit dem Missbrauchsskandal innerhalb der katholischen Kirche ist nicht angemessen. Die Beschneidung von Jungen ist für viele ein wichtiger Bestandteil des Judentums und des Islams und in wichtigen religiösen Schriften, wie der Thora oder der Sunna, festgeschrieben. Der sexuelle Missbrauch von Kindern hingegen ist eine Straftat und in keinster Weise durch religiöse Praktiken oder Traditionen zu rechtfertigen.

Es gibt durchaus auch innerhalb des Judentums und des Islams Diskussionen über Änderungen in der Beschneidungspraxis. Diese Reformen müssen allerdings innerhalb der Religionsgemeinschaften durchgeführt werden. Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein in die Art der Religionsausübung einzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Künast

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