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Renate Künast
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Frage von Herbert H. •

Frage an Renate Künast von Herbert H. bezüglich Recht

Guten Tag,
folgende konkrete Frage an Sie als Bundesministerin und Kuratoriumsmitglied im Forum für Kriminalprävention und als Rechtsanwältin: Dürfen Polizeibedienstete auf ihrem Polizeirevier einen Bürger, der freiwillig mitgekommen ist, unter Androhung von Gewalt dazu zwingen, sich völlig nackt auszuziehen und ca. 1/4 Stunde lang von allen Seiten und in wechselnden Einstellungen immer wieder fotografieren zu lassen? Falls ja - auf welcher konkreten Rechtsgrundlage? Falls nein - welcher Vergehen haben sich dann diese Polizeibediensteten schuldig gemacht?
Auf Ihre klare Antwort bin ich sehr gespannt und verbleibe mit freundlichen Grüssen!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hoffner,

unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt die Strafprozessordnung eine körperliche Untersuchung und auch die Anfertigung von Lichtbildern, allerdings nur in engen Grenzen. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen wir hier nicht. Ob die gesetzlichen Vorrausetzungen verletzt wurden, bedarf immer einer Überprüfung des Einzelfalles. Diesbezüglich raten wir Ihnen, falls Ihnen der beschriebene Sachverhalt widerfahren ist, sich in anwaltliche Beratung zu begeben. Denn auch als Bundesministerin und Mitglied des Kuratoriums des Forums für Kriminalprävention kann Renate Künast keine Rechtsberatung anbieten.

Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Langenbein

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