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Renate Künast
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Frage von André M. •

Frage an Renate Künast von André M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Künast,

ich schreibe Sie an als Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß auch das novellierte Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist und neu gefaßt werden muß. Neben dem negativen Stimmgewicht ging es dabei vor allem um die Überhangmandate. Was halten Sie in diesem Zusammenhang von folgendem Vorschlag:

In Zukunft wird nur noch ein Viertel der Sitze des Bundestages durch Direktmandate besetzt, die restlichen drei Viertel über die Landesliste. Dazu müßte man nur die Wahlkreise vergrößern, so daß sich ihre Zahl halbiert.

Ergebnis ist eine Verringerung des Gewichtes der Erststimmen, was meiner Meinung nach gerechtfertigt ist, da die Bundestagswahl ihrem Wesen nach eine Verhältniswahl ist. Und das Phänomen der Überhangmandate dürfte damit vom Tisch sein, denn bei nur 25% Direktmandate ist es unwahrscheinlich, daß eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen würden.

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,

André Meyer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für ihre Nachricht zum Thema Bundestagswahlrecht.

Wie Sie vielleicht bereits erfahren haben, hat der Bundestag nun ein neues Wahlrecht verabschiedet, welches gemeinsam der Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis90/Die Grünen mitgetragen wurde.

Nachteil des neuen Gesetztes ist leider eine mögliche Vergrößerung des Bundestages. Aller Voraussicht nach werden dem nächsten Bundestag mit Überhangs- und Ausgleichsmandaten zwischen 650 und 700 Abgeordnete angehören.

Unser eigener Gesetzentwurf konnte sich leider nicht durchsetzen. Dieser hätte alle Überhang- und Ausgleichsmandate überflüssig gemacht und eine Vergrößerung des Parlaments verhindert.

Für die übernächste Bundestagwahl muss nun über einen Neu-Zuschnitt der Wahlkreise nachgedacht werden, denn dann entstehen weniger Überhangmandate und damit auch weniger Bedarf nach Ausgleichsmandaten.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Künast

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