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Renate Künast
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Frage von Angelika H. •

Frage an Renate Künast von Angelika H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Künast,

Sie und Ihr Parteikollege Beck haben sich gegen das Urteil des Kölner Landgerichts ausgesprochen, das Beschneidungen von Jungen künftig unter Strafe stellen soll. "Wir möchten für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben". (Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/juden-und-muslime-gruene-wollen-beschneidung-nicht-als-straftat-werten-a-843294.html ) Richtig ist, dass religiöse Menschen, welche meinen, eine solche Verstümmelung habe etwas mit ihrer Religion zu tun, es sich nicht nehmen werden lassen und diese Beschneidungen künftig in Hinterzimmern durchführen werden lassen, womöglich unter unhygienischen Bedingungen. Trotzdem ist es meiner Meinung nach richtig, dass hier in Deutschland dies unter Strafe gestellt wird. Meine Fragen: Warum wird nicht intensiv in der Öffentlichkeit über dieses grausame Ritual diskutiert? Warum wurde dies bisher diskret verschwiegen? Warum wird gerade in der Behauptung unseres ehemaligen Bundespräsidenten Wulff, der Islam gehöre zu Deutschland, die Tatsache, dass alle moslemischen Jungen (Mädchen in Ländern außerhalb Europas) beschnitten werden müssen, verschwiegen?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hörner

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hörner,

Ich habe mich intensiv mit dem Thema befasst und die Argumente gegeneinander abgewogen. Im vergangenen Jahr habe ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf über den "Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" zugestimmt.

Beschneidungen erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung, dennoch muss die Frage gestellt werden, ob Rechtfertigungsgründe einschlägig sind. Im Mittelpunkt steht dabei eine Abwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, dem - dem Kindeswohl verpflichteten - Erziehungsrecht der Eltern und dem Recht auf Religionsfreiheit. Eine Beschneidung von Jungen darf natürlich nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. Das Kindeswohl ist stets zu berücksichtigen.

Die Thematik wurde mittlerweile breit und kontrovers diskutiert, auch außerhalb des Bundestages. Es gibt durchaus auch innerhalb des Judentums und des Islams Diskussionen über Änderungen in der Beschneidungspraxis. Diese Reformen müssen allerdings innerhalb der Religionsgemeinschaften durchgeführt werden. Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein in die Art der Religionsausübung einzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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