Frage an Renate Künast von Manuel H. bezüglich Recht
Werte Frau Künast,
ich hätte einige Fragen zu Ihrem Gesetzesentwurf zum Waffenrecht (Drucksache 17/7732). Ihr Kollege Herr Winkler sah sich leider nicht im Stande, diesbezügliche Fragen substahiert zu beantworten und verwies auf den Text des Entwurfes. Dieser ist jedoch überhaupt erst der Anlass der Fragestellung und nicht zur Beantwortung geeignet. Ich hoffe, dass Sie etwas konkreter auf spezifische Inhalte antworten ;)
-1.: Welchen Unterschied macht das optische Design einer halbautomatischen Feuerwaffe bei der Bewertung Ihrer tatsächlichen Gefährlichkeit?
-2:: Warum werden in Ihrem Entwurf außer den Umsatzeinbußen bei Herstellern und Händlern keine weiteren Kosten prognostiziert? Was ist mit den damit verbundenen Umsatz- und MwSt-Einnahmen, den damit verbundenen Arbeitsplätzen und daraus gezogenen Steuereinnahmen, den Verwaltungskosten, u.s.w.?
-3.: Wie gedenken Sie den mehreren Millionen Eigentümern bisher legaler Schußwaffen (freie Waffen inkl.) den Verlust sehr teurer Sportgeräte zu ersetzen, wenn diese aufgrund des Gesetzes illegal würden? Bitte bedenken Sie hierbei, dass ein Verkauf an berechtigte Personen unmöglich ist, wenn Niemand mehr berechtigt ist.
-4.: Halbautomatische Langwaffen sind in Deutschland statistisch nicht deliktrelevant. Warum ist ein Ereignis in Norwegen, also außerhalb des Einflußes deutscher Gesetzgebung, ein Grund deutsche Gesetze zu verschärfen?
-5.: Wie bewerten Sie die Situation in Staaten mit prohibitiven Waffengestzen, wie z.B. Großbritannien, in denen die Einschränkung des legalen Waffenbesitzes eben keinen Sicherheitsgewinn, sondern das Gegenteil bewirkt hat?
-6.: Das öffentliche Führen realitätsgetreuer Waffenreplikas (Anscheinswaffen) ist bereits nach bestehendem Gesetz verboten. Welchen Sinn soll ein Totalverbot dieser Gegenstände machen, wenn dadurch nur ein bereits verbotener Tatbestand verhindert werden soll? Ähnlich sinnvoll wäre ein Verbot von Kraftfahrzeugen um z.B. das Falschparken einzudämmen.
MfG, Manuel Holter