Frage an Renate Künast von Walter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betreff: Informationsfreiheit, Korruption
Sehr geehrte Frau Künast,
Das Menschenrecht des Zugans zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Zivilpakt, EMRK) wird international als Voraussatzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Kurruption.
- 84 Staaten mit ca. 4,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger ( http://rti-rating.org/results.html ).
- Mehr als 115 Staaten ( http://right2info.org/laws ) mit mehr als 5,5 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 CDU/CSU regierten Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle Informationsfreheitsgesetze.
- Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.
- der Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 zu ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern ist bisher nicht umgesetzt ( http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO ).
Leider sperrt sich die regierende CDU/CSU- FDP Fraktion diesen dramatischen Rückstand Deutschlands zu beheben um zu Europa und dem Rest der Welt aufzuschliessen.
Die Grünen sind Pioniere bei Informationsfreiheitsgesetzen.
Werden die Grünen fortsetzen sich für Informationsfreiheit und Korruptionsbekämpfung einzusetzen?
Welche konkreten Vorschläge wird die Fraktion im Bundestag einbringen?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Netizen
Sehr geehrter Herr Keim,
vielen Dank für ihre Nachricht zum Thema Informationsfreiheit.
Deutschland hinkt bei der Informationsfreiheit derzeit im europäischen Vergleich in der Tat weit hinterher. Es ist an der Zeit, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes umfassend zu reformieren und hin zu einem Informationsfreiheitsgesetz 2.0 zu modernisieren. Nach dem geltenden IFG des Bundes können die BürgerInnen ein Informationsersuchen nur gegen Behörden richten. Private sind grundsätzlich nicht auskunftspflichtig. Wir wollen einen Informationsanspruch auch gegen Private schaffen, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Dringend müssen auch die Ausnahmevorschriften des IFG reformiert werden, auf deren Grundlage Information verweigert werden kann. Die Informationserteilung muss von der Ausnahme zur Regel werden, wobei die Rechte Dritter einschließlich der Persönlichkeitsrechte immer gewahrt werden müssen. Es muss Regelungen geben, mit denen die Bedeutung des Rechts auf Informationsfreiheit mit Betriebs - und Geschäftsgeheimnissen abgewogen werden kann.
Wie Sie bereits geschrieben haben, sperrt sich hier die die schwarz-gelbe Bundesregierung gegen jede Art der Änderung. Wir setzen daher auf einen Regierungswechsel an diesem Sonntag. Wir haben im Mai vergangen Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 5 - Informationszugangsgrundrecht) eingebracht, der leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast