Frage an Renate Künast von Ulrich W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Künast,
seit einigen Jahren bieten mehrere Berliner Zivilgerichte für Prozessparteien die Möglichkeit an, eine Lösung ihres Konflikts im Rahmen einer gerichtsinternen Mediation zu suchen. In vielen anderen Bundesländern gibt es ähnliche Angebote. Die Zukunft dieser Projekte wird gegenwärtig vor dem Hintergrund eines Gesetzgebungsverfahrens zum Mediationsgesetz kontrovers diskutiert. Wie stehen Sie zur gerichtsinternen Mediation - fördern oder abschalten?
Freundlichen Gruß
Ulrich Wimmer
Sehr geehrter Herr Wimmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei dem von Ihnen genannten Gesetzesentwurf handelt es sich um einen
Gesetzesentwurf der Bundesregierung, zu dem bereits eine Anhörung im
Rechtsausschuss stattgefunden hat. Wir Grünen begrüßen dieses
Gesetzesvorhaben, sehen jedoch in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf.
Insbesondere lehnen wir die richterliche Mediation, also die
gerichtsinterne Mediation, ab. Vielmehr sollte an den Gerichten das
Güterichtermodell (vgl. § 278 Abs. 5 der Zivilprozessordnung) weiter
ausgebaut werden. In Bayern und Thüringen wird dies bereits sehr
erfolgreich praktiziert.
Ein weiterer Schwachpunkt des Gesetzentwurfes ist, dass keine
Mediationskostenhilfe vorgesehen wird. Einkommensschwache Personen
können somit das kostengünstigere Verfahren der Mediation nicht in
Anspruch nehmen. Zudem fehlen Standards für die Aus- und Fortbildung.
Die Bundesregierung überlässt die Qualitätssicherung somit dem freien
Markt und bietet den VerbraucherInnen keinerlei Qualitätskontrolle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Renate Künast