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Renate Künast
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Frage von Katrin B. •

Frage an Renate Künast von Katrin B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Künast,

mit Bestürzung habe ich das Papier der Koordinierungssitzung der A-Staatssekretäre der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg vom 13.05.2011 mit dem Titel „Änderung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB XII)“ gelesen. Die geplante Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs der Hilfesuchenden ist ein Angriff auf das Kernstück der Jugendhilfe, das gerade den Schwachen und wenig Durchsetzungsfähigen eine starke Stellung verleiht. Ohne dieses Recht sind die Hilfe suchenden Menschen den Wechselbädern der Politik und Finanzstrategen unterworfen. Welche Konsequenzen das hat, zeigt gerade die aktuelle Entwicklung in Neukölln (48 Projekte wurden zum 30.9. gekündigt).

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie persönlich zu dieser Initiative stehen und wie sich Ihre Partei zu diesem Vorstoß positioniert!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Bub,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ich teile Ihre Bestürzung über das Papier der A-Länder-Staatssekretäre unter Federführung von Hamburg.

Mit der beabsichtigten Zielrichtung einer Gesetzesänderung unter dem Stichwort "Gewährleistungsverpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers" soll der individuelle Rechtsanspruch nach § 27 in eine Gewährleistungsverpflichtung umgewandelt werden. Dies entspricht einer faktischen Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs auf diese Leistung.

Die Aufhebung von Rechtsansprüchen für die Betroffenen wäre ein deutlicher sozialpolitischer Rückschritt.
Den individuellen Rechtsanspruch auf Erziehung in eine Gewährleistungsverpflichtung umzuwandeln bedeutet, das Rad Richtung Fürsorgeerziehung zurückzudrehen. Es geht dann nicht mehr um einen Anspruch, sondern um eine verstärkte staatliche Überwachung und Regulierung und es geht um Kostenreduktion auf dem Rücken der Schwachen. Praktisch würden viele Kommunen diese Bereiche gar nicht mehr oder nur nach Kassenlage bedienen. Aus kurzfristigen kommunalen Einsparungen würden dann später hohe gesellschaftliche Kosten.

Wir Grünen lehnen, bei aller Sympathie für eine verstärkte Sozialraumorientierung und bei viel Verständnis für die finanzielle Notlage in vielen Kommunen, eine solche Aushöhlung des Kinder- und Jugendhilferechts ab.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Renate Künast

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