Frage an Renate Künast von Horst M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Künast,
Kindergeld wird von der Gesellschaft an denjenigen bezahlt, der Kinder erzieht und ausbildet. Da der Markt diese Leistung nicht honoriert, wurde Kindergeld und Steuerfreibeträge eingeführt. Mit diesen Leistungen sollte sichergestellt werden, daß Erziehende um eben diese Leistungen besser gestellt werden, als andere mit gleichem Einkommen, die diese Leistungen nicht erbringen. Dies nennt sich Familienlastenausgleich bzw. Familienleistungsausgleich. Auch Millionäre können diese Leistungen behalten.
Sehen Sie die Verletzung dieses Gedanken, wenn man bei HartzIV-Empfängern diese Leistung anrechnet? Diese bekommen damit schließlich eben nicht mehr, als jemand mit gleichem Einkommen, der diese Leistungen nicht erbringt.
Sehen Sie hierin auch einen Verstoß gegen Artikel 6 GG?
Mit freundlichem Gruß aus Neukölln.
Horst Murken