Frage an Renate Künast von Enzo A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Künast,
in einer Pressemeldung ( http://www.gruene-bundestag.de/cms/videos/dok/351/351069.thilo_sarazzin_schadet_der_integration.html ) bezüglich der jüngsten Äußerungen von Thilo Sarrazin haben Sie nicht nur seine Abberufung sondern auch die Installation einer Abberufungsregelung für Bundesbankvorstände gefordert.
Ungeachtet der kritikwürdigen Äußerungen von Sarrazin sehe ich bei der Installation eines Abberufungsverfahrens von Bundesbankvorständen eine sehr große Gefahr. Denn die Bundesbank ist, bzw. sollte unabhängig von der Politik sein, da es unter anderem auch ihre Aufgabe ist die Geldwertstabilität wenn nötig GEGEN politische Wiederstände „durchzuboxen“. Eine Abberufungsregelung, welche Abberufungen erleichtern würde (das war ja das Ziel) würde den Einfluss der Politik in die Bundesbank erhöhen, was meines Erachtens sehr schädlich wäre. Wie in etwa wenn man einfach Richter des Verfassungsgerichtes abberufen könnte.
Inwieweit eine solche Regelung in Zukunft schaden könnte ist ja kaum abzusehen, man weiß ja heute nicht wie die Welt in 20 Jahren ausschaut. Vielleicht hilft es sich hier noch einmal die nichtverlängerten Verträge vom ehemaligen IQWiG-Vorstand Peter Sawicki oder vom ehemaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender zu vergegenwärtigen um meine Ängste zu verstehen. Nebenbei sehe ich die „Missbrauchsgefahr“ und vor allem den dann auftretenden Schaden beider Letztgenanten Institutionen weit niedriger als die der Bundesbank.
Meiner Ansicht nach wäre ein normiertes Abberufungsverfahren welches jetzt eingeführt würde daher höchst gefährlich und würde ein kurzfristiges Problem mit einer langfristigen Bürde lösen. Es wäre daher kein „nachhaltiger“ Lösungsansatz. Es ist ja auch nicht so dass eine Abberufung Heute unmöglich werde. Soweit ich weiß können Regierung und Präsident zusammen eine Abberufung durchführen.
Wie bewerten Sie die Kollateralschäden, würde die Abberufung von Bundesbankvorständen erleichtert?
Mit freundlichen Grüßen