Frage an Renate Künast von Thomas B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Künast,
die Bundesregierung macht offenbar nun Ernst bei der Frage der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. Ihre Partei hat angekündigt, nach der Bundestagswahl die Entscheidung rückgängig machen zu wollen.
Nach neuesten Berichten ist eine der (bekannten) Großkanzleien bereits mit Hochdruck an der Erstellung von Verträgen. Im Zweifel wird die derzeitige Bundesregierung also die Regelungen vertraglich im Sinne einer "Ewigkeitsregel" so festzurren, dass sich Nachfolgeregierung hieran zu halten haben (s.a. Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) - Panaorama berichtete).
Sollte das der Fall sein, muss man dann nicht an eine Verfassungswidrigkeit solcher Vereinbarungen denken und muss man im Zweifel nicht auch die Haftbarmachung der Entscheidungsträger persönlich für solche verfassungsfeindliche Regelungen denken? Das mag überspitzt klingen und natürlich ist Kontinuität wichtig, aber bei dem Spiel mit Menschenleben und Umwelt vielleicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Bandl,
mittlerweile liegen die Fakten des sogenannten Energiekonzeptes der Bundesregierung auf dem Tisch. Wie zu befürchten war, sollen die Restlaufzeiten erheblich verlängert werden. Da die Bundesregierung eine Umgehung des Bundesrates beabsichtigt und entgegen der Auffassung zahlreicher Staatsrechtler nicht von einer Zustimmungspflicht des Bundesrates ausgeht, ja nicht einmal schriftlich zu begründen in der Lage ist, wie sie zu ihrer Rechtsauffassung gelangt, ist es wahrscheinlich, dass die Laufzeitverlängerung vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird. Klagen haben unter anderen die Bundesländer Bremen und Nordrhein-Westfalen angekündigt.
Mit freundlichen Grüßen
Team Renate Künast