Frage an Renate Künast von Björn S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Künast,
ich entnahm einem online- Artikel, des Stern´s, vom 30.11.`09, dass Sie die Absicht haben, gegen die Entscheidung des ZDF- Rundfunkrates, den Vertrag von ZDF-Chefredakteur „Nikolaus Brender“, nicht zu Verlängern, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Da die Entscheidung der Gremien, zweifellos durch die stetig eklatante Einflussnahme, des Herrn Roland Koch, herbeigeführt wurde, dürfte wohl ziemlich offensichtlich geworden sein, dass der ö .r .Rundfunk, eben ganz und gar nicht unabhängig von politischer Einflussnahme ist.
Die Gremien, sowie das Modell der Gebühren- Finanzierung, sollen uns ja genaugenommen, vor solchen Machenschaften schützen! ( politisch oder gar persönlich motiviert...)
Herr Koch hat hier, m.E., dem System der staatlichen Rundfunkanstalten und damit zugleich, dem gesamten Souverän, einen erheblichen Schaden zugefügt. Auch wenn er dem Gesetze nach konform gehandelt zu haben glaubt, die Frage nach der moralischen Verwertbarkeit, bleibt ohnehin im Raume stehen.
Meine Fragen an Sie, werte Frau Künast: „Es würde mich interessieren, ob Sie, gemäß des Artikel´ s im Stern, eine tatsächliche Möglichkeit, zur Anfechtung, über das Bundesverfassungsgericht sehen?"
"Und was sagt der Rundfunkstaatsvertrag hierüber eigentlich aus?"
"Wenn sie einen Weg, mit Erfolgsaussichten verfolgen, darf ich dann davon Ausgehen, dass Sie diesen, mit der von Ihnen bekannten Beharrlichkeit, konsequent zuende führen?"
"Wie weit, ist dieses Anliegen möglicherweise, bereits fortgeschritten und würden Sie aktive Unterstützung, aus dem Kreise aller Rundfunkteilnehmer benötigen?"
Theoretisch, steht hier, in letzter Konsequenz, genaugenommen die gesamte Rundfunkgebührenpflicht zur Disposition!
"Würden Sie dem Zustimmen?"
Mit freundlichen Grüßen,
B.Schoepe.
Sehr geehrter Herr Schoepe,
vielen Dank für Ihre Mail.
Es ist richtig, dass die Bundestagsfraktion der Grünen gegenwärtig eine Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereitet. Damit wollen wir deutlich machen, dass die Unabhängigkeit der Medien nicht parteipolitischen Beliebigkeiten geopfert werden darf.
Mit der augenscheinlich politisch motivierten Entscheidung durch den ZDF-Verwaltungsrat wurde die Staatsfreiheit des ZDF erheblich verletzt. Für die Nichtverlängerung des Vertrages von Nikolaus Brender gab es keine objektiv nachvollziehbaren Gründe. Ob der ZDF-Staatsvertrag, der dieses Vorgehen im Fall Brender überhaupt ermöglicht hat, noch dem Verfassungsauftrag entspricht, werden wir jetzt mit Hilfe des Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zum Hintergrund: Mit der abstrakten Normenkontrolle können Rechtsnormen - unabhängig von einem konkreten Einzelfall - auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.
Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG kann Gegenstand eines Normenkontrollantrages die Frage sein, ob "Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetz" vereinbar ist. Hierunter fallen nach eindeutiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Staatsverträge, wie zum Beispiel auch aus dem Bereich Rundfunk, weil hier auf Ebene der Länder dem Staatsvertrag jeweils durch Landesgesetz zugestimmt werden muss.
Wir fordern alle Abgeordneten des Bundestages auf, sich unserer Initiative anzuschließen. Wenn ihnen die Unabhängigkeit der Medien wichtig ist.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns mit aller Kraft für die Unabhängigkeit der Medien einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast