Frage an Renate Künast von Tom P. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Künast,
in der öffentlich-rechtlichen TV Sendung "Abgeordnet" machten Sie ein "Praktikum" auf einem Bauernhof. Im weiteren Verlauf der Sendung töteten Sie nach dem Angeln eines Saiblings denselben mittels Knüppelschlag. Im Vorfeld Ihrer Tötungshandlung schlug ein Kind (etwa 11 Jahre alt) auf einen anderen Saibling ein. Dabei hielten Sie den Fisch fest. Das Kind schlug mehrfach daneben und fügte dem Fisch so unnötig Qualen zu (Verstoß gegen §2 Nr. 2 TierSchG).
§4 Abs. 1 S. 3 TierSchG bestimmt, dass ein Wirbeltier (wozu der Saibling gehört) nur töten darf, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Das ist bei Kindern im Allgemeinen und im speziellen bei dem in der TV-Sendung vorkommenden Jungen nicht der Fall.
Ich stelle fest, dass Sie bei der nicht artgerechten Tötung des Fisches gegen das Tierschutzgesetz verstoßen verstoßen haben.
Wie können Sie ernsthaft noch Tierschutz von Großbetrieben einfordern, wenn Sie schon im Privaten selbst das TierSchG nicht achten? Was wollen Sie künftig tun, damit derartige Entgleisungen nicht wieder vorkommen?