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Renate Künast
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Frage von Helmut L. •

Frage an Renate Künast von Helmut L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Künast

seit dem Erbschaftssteuerreformgesetz werden Geschwister fremden nicht verwandten Personen erbschaftssteuerlich gleichgestellt und auch bei vergleichsweise geringen Nachlässen mit einer schmerzhaft hohen Steuer belegt. Das Ergebnis ist, dass z.B. ein im Regelfall älterer Mensch, der von einem ledigen , verwitweten oder kinderlosen Bruder ( Schwester) das elterliche Haus oder einen Anteil daran im Wert von z.B. 170.000,- Euro erbt, e i n e S t e u e r i.H. v o n s a g e und s c h r e i b e 45.000,-€ ( Freibetrag 20.000,-€ - Steuersatz 30% ) zu zahlen hat.

Teilen Sie die Auffassung, dass diese Regelung im Erbschaftssteuergesetz nicht akzeptabel ist?

Würden Sie im Fall Ihrer Wahl dafür eintreten, dass das Erbschaftsteurreformgesetz hinsichtlich der Geschwisterbesteuerung im Sinn einer Regelung geändert wird, die geschwisterliche Beziehungen respektiert, verteilungsgerecht und familienpolitisch vertretbar ist und im Übrigen auch das Grundgesetz nicht missachtet ( s. Art. 6 : Schutz der Ehe und Familie).

Mit freundlichen Grüßen

H.Ley

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ley,
 
vielen Dank für Ihre Frage.
Auch aus unserer Sicht ist die Erbschaftsteuerreform der großen Koalition extrem ungerecht: Es wird an überkommenen Strukturen festgehalten, denn eingetragene Lebenspartnerschaften werden weiterhin benachteiligt, ebenso auch Geschwister, Neffen und Nichten und weitere Verwandte und auch Freunde, die zwar nicht verwandtschaftlich, dafür aber persönlich oft nahe mit dem Verstorbenen verbunden waren. Gerade diese Ungerechtigkeiten führen Sie ja auch als wesentlichen Kritikpunkt an. Das wollen wir ändern.
 
Wir wollen die Erbschaft- und Schenkungsteuer deshalb in der Zukunft grundlegend neu und modern regeln. Die Erbschaftsteuer ist für uns eine Gerechtigkeitssteuer. Und sie muss einfach und transparent für alle nachvollziehbar sein. Wir wollen deshalb auch nur noch eine Steuerklasse mit einem Tarif, die Freibeträge wollen wir entsprechend anpassen.
 
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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