Frage an Renate Künast von Klaus W. F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Künast :
Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Todesstrafe in Europa eingeführt. Das berichtet Prof. Schachtschneider in seinem Interview im Focus-Money Nr. 35 auf S. 78 . -
Was werden Sie dagegen tun?
Viele Grüße
Klaus Friebe
Sehr geehrter Herr Friebe,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen versichern, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Abschaffung der Todesstrafe keinesfalls durch die Grundrechtecharta der EU aufgeweicht wird. Ansonsten hätte Bündnis 90/Die Grünen der Grundrechtecharta und dem Vertrag von Lissabon nicht zugestimmt.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), auf die sich die von Ihnen genannten Erläuterungen beziehen, läßt nun unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu. Dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK im Jahre 1950 erreicht werden konnte. Dies ist natürlich nicht akzeptabel. Daher sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. und das 13. Zusatzprotokoll. Deutschland und eine Zahl der Europarats-Mitglieder haben diese beiden Protokolle unterzeichnet und ratifiziert.
Damit hat es sich, wie auch schon durch sein Grundgesetz, zu einem höheren Schutz verpflichtet, als von der EMRK vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast