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Renate Künast
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Frage von Lars K. •

Frage an Renate Künast von Lars K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Künast,

nach deutschem Recht ist es zulässig, dass Privatpersonen und Unternehmen in unbegrenzter Höhe Geldspenden an Parteien tätigen dürfen.

Ich sehe in dieser Regelung folgende vier Probleme:

1) Es profitieren nicht alle Parteien in gleichem Maße (proportional zur Wählerschaft) von dieser Regelung. Während CDU, CSU und FDP von Großspenden profitieren, sehe ich die SPD und die LINKE im Nachteil. http://www.parteispenden.unklarheiten.de/?seite=auswertung_grafiken

2) Nach meinem demokratischem Verständnis sollten juristische Personen keine Möglichkeit haben Politik zu fördern. Sie dürfen schließlich auch nicht wählen.

3) Nach meinem demokratischem Verständnis sollten arme und wohlhabende Bürger die gleiche Möglichkeit haben Parteien zu fördern. Durch die unbegrenzte Spendenhöhe sehe ich dieses Gleichheitsprinzip verletzt.

4) Eine politische Spende geschieht natürlich immer ohne jede Gegenleistung. Allerdings kann man sich, solange sich Spender und Empfänger nicht dumm anstellen, niemals sicher sein, ob es nicht doch geheime Absprachen gab.

Aufgrund dieser Punkte würde ich für ein Spendenverbot Juristischer Personen und eine Begrenzung der Spendensumme je Natürliche Personen pro Jahr befürworten.

Wie sieht Ihr demokratisches Verständnis bezüglich dieser Problematik aus?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte. Sie kritisieren dass Privatpersonen und Unternehmen in unbegrenzter Höhe Geldspenden an Parteien tätigen dürfen.

Parteispenden von Unternehmen, die in irgendeiner Form staatliche Hilfe erhalten, wollen wir verbieten. Das gilt übrigens auch für vom Staat gestützte Geldinstitute: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass jenen Banken geholfen wird, die den richtigen Parteien Geld spenden.

Ob eine Begrenzung der Spendensumme je natürliche Person pro Jahr notwendig ist, werden wir prüfen.

Wir stehen für Offenheit und Transparenz. Deshalb stellen für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Spendenregelungen des Parteiengesetzes nur einen Mindeststandard dar.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast

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