Frage an Renate Künast von Harald L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Künast,
wie stehen Sie zur zwangsweisen Trennung ausländischer Ehepartner durch die deutsche Landesvertretung in China durch Nichterteilung von Visa insbesondere durch Unterstellung, dass diese sich nicht an geltendes Recht halten?
Quelle Mail vom 31.8.2009 der deutschen Landesvertretung in China:
" Bei der Abwagung Ihres privaten Interesses an einem Besuchsufenthalt gegen das offentliche Interesse an einer kontrollierten und gesteuerten Einreise von Auslandern auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg wurde dem offentlichen Interesse grosseres Gewicht beigemessen. Es leigt nicht im offentlichen Interesse der Schengenstaaten, dass Personen in den Schengenrarm einreisen , bei denen die Gefahr eines Daueraufenthalts besteht."
Hierbei handelte es sich um den Wunsch das Totenbett der Schwiegermutter aufzusuchen.
Wie stehen Sie zur Handlungsweise der deutschen Landesvertretung in China duch eindeutig unrichtige Aussagen die Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung hinauszuzögern? Aussage: "vor Antragsannahme muss der Deutschtest A1 vorliegen". Frau Dr. Bömer behauptet das Gegenteil.
Wie stehen Sie zur Definition des deutschen Humanismus, der es nicht einmal erlaubt, dass ein ausländischer Ehepartner das Totenbett der Schwiegermutter aufsuchen darf, weil der Partner offenbar kriminell geboren wurde? (siehe Quelle Mail v. 31.7.08)
Wie stehen Sie zur Verhältnismäßigkeit von damit verbundenen zwangsweisen Trennungszeiten von mehr als einem Jahr?
Wie definiert sich für Sie in diesem Zusammenhang der besondere Schutz von Ehe und Familie?
Wie stehen Sie zum A1-Test bei Ehepartnern, die nicht mehr 20 Jahre alt sind?
Wie vereinbart sich aus Ihrer Sicht die Ungleichbehandlung von EU-Ehepartnern mit Ehepartnern aus anderen Ländern?
Wie stehen Sie zu dieser Missachtung des Grundgesetzes durch die Regierungsparteien, die offensichtlich Vertragsrecht über das Grundrecht stellen?
Wie definieren Sie "außergewöhnliche Härte"?
Vielen Dank im voraus
Harald Lehmann
Sehr geehrter Herr Lehmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihre Fragen an dieser Stelle nicht im Detail beantworten kann. Für weite Teile Ihrer Fragen, ist zur Beantwortung die weitere Kenntnis des Einzelfalls notwendig.
Zwei allgemeine Aspekte kann ich Ihnen gerne beantworten.
Der besondere Schutz von Ehe und Familie ergibt sich aus Art. 6 unseres Grundgesetzes. Wir Grünen haben - u.a. unter Bezugnahme auf dieses Grundrecht - z.B. die Verschärfung des Ehegattennachzugs durch die Große Koalition (durch die Einführung eben dieses Sprachnachweises im Herkunftsland) abgelehnt. Ein besonders schwerwiegender Fehler der geltenden Rechtslage ist insbesondere, dass keine Härtefallregelungen z.B. für ältere Ehegatten im Gesetz verankert worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast