Frage an Renate Jürgens-Pieper von Helmut Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Senatorin Jürgens-Pieper,
in den siebziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts wurden linke Lehrerinnen und Lehrer mit Berufsverbot belegt. Die damalige Praxis ist durch den Europäischen Gerichtshof am Beispiel Niedersachsens verurteilt worden. Daraufhin wurden alle Betriffenen in Niedersachsen wieder eingestellt. In Bremen ist das nur teilweise passiert. Hier bekommt eine Kollegin, die vor ihrem Berufsverbot sechs Jahre lang in der Schule gearbeitet hat, die Auskunft, dass sie damals aus eigenem Verschulden aus dem Dienst entlassen wurde. Die Kollegin arbeitet nach ihrem Berufsverbot seit 25 Jahren mit hohem Engagement allerdings zu schlechteren Bedingungen im Schuldienst. Diese Auskunft wurde von Performa (Grünes Ressort) und von Ihrem Bildungsressort erteilt. Meine Frage lautet: Warum rechtfertigt Ihr Ressort die damalige Praxis der Berufsverbote? Was tun Sie, um Menschen, die damals von diesen obrigkeitsstaatlichen Umgehensweisen betroffen waren, zumindest moralisch endlich zu rehabilitieren?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Zachau,
Sie schreiben mich als Senatorin an. Haben Sie bitte Verständnis, wenn ich darauf hinweise, dass ich hier als SPD-Kandidatin für die Bürgerschaft antworte. Ein dienstlicher Schriftverkehr meiner Behörde mit Ihnen existiert bereits. Insofern wissen Sie, dass die falsche Berechnung und die zeitliche Verzögerung nicht zu lasten der Bildungsbehörde geht.
Sie beschreiben das Verfahren in Niedersachsen nicht korrekt. Die niedersächsische Landesregierung hat unmittelbar nach Amtsantritt 1990 den damalig gültigen Radikalenerlass aufgehoben. Ich habe als zuständige Staatssekretärin in einem aufwendigen Anhörungsverfahren die Wiedereinstellung der Lehrkräfte in den öffentlichen Dienst geleitet.
Im Nachgang dazu hat es ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegeben.
Insofern können Sie davon ausgehen, dass ich schon damals die Praxis der Berufsverbote für einen politischen Irrweg gehalten habe. Es gab allerdings gerichtliche Entscheidungen, die die damalige Landesregierung nicht aufheben konnte.
Ob eine rechtliche Rehabilitation möglich ist, muss immer im Einzelfall dienstlich durch das zuständige Finanzressort geklärt werden. Solche Personalangelegenheiten entziehen sich der öffentlichen Debatte.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Jürgens-Pieper