Frage an Renate Gradistanac von Kurt R. bezüglich Finanzen
Bezug: Eu-Verordnung Nr. 2560/2100
Nach dieser Verordnung sind Abhebungen im Eu-Land bis zu 12500,00 Euro kostenlos. Meine "Hausbank" verlangt bei Barabhebungen im Ausland (Österreich), einer Summe von 600,- Euro - max. 400,00 Euro, also zwei Buchungen ( 400,00 1. Buchung, 200,00 als 2. Buchung am gleichen Tag) eine Gebühr. Die Abhebung erfolgte mit meiner EC-Karte. Nach der Verordnung vom 1.Juli 2002 also kostenlos.
Frage : Was gilt?
MfG
Kurt Römer
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entschuldigen Sie diese standardisierte Antwort.
Dem anonymen Informationsaustausch per Internetplattform "Abgeordnetenwatch"
ziehe ich den direkten Austausch vor.
Der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern ist mir sehr wichtig. Ich lade Sie zu
einem Besuch meiner Homepage unter http://www.bundestag.de/~renate.gradistanac ein.
Dort finden Sie Information über meine Arbeit und meine politischen
Schwerpunkte sowie alle notwendigen Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Gradistanac