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Frage von Ernst P. •

Frage an Renate Gradistanac von Ernst P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Gradistanac,

ich beziehe mich auf Ihre Pressemitteilung zur Abstimmung zur so genannten Datenvoratsspeicherung, in der sie gemeinsam mit anderen Angeordneten erklären, warum sie trotz Bedenken zustimmen.

Zitat: „Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf aus folgenden Erwägungen zustimmen."

Werte Frau Gradistanac, wer schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hat, darf einem Gesetz, das Grundrechte beschneiden wird, nicht zustimmen. Vertrauen Sie darauf, dass andere (das Verfassungsgericht) es richten werden, was an erster Stelle Ihre Aufgabe gewesen wäre? Hat Ihr Gewissen (man möchte kaum erwähnen, das Abge0ordnete allein dem unterworfen sind) gesagt nein, das geht nicht, ihr Fraktionsgehorsam aber doch die Hand in die Höhe gehoben?
Denken Sie nicht auch, dass in Deutschland eine Gefahr bewusst herbeigeredet wird? Ich sage nicht, dass man sie ausschließen kann. Das konnte man noch nie. Und dieses Gesetz kann es mitnichten. Ich jedenfalls fühle mich durch Politiker, die unsere Verfassung torpedieren, teilweise ja ganz bewusst, wesentlich mehr bedroht, als von irgendwelchen Terroristen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pinoc,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

In meiner Pressemitteilung zur persönlichen Erklärung sind die Gründe aufgeführt, warum ich trotz schwerwiegender Bedenken zugestimmt habe. Da Sie ein aufmerksamer Besucher meiner Homepage zu sein scheinen, sollten Sie eigentlich wissen, dass ich meine Entscheidungen sehr sorgfältig abwäge.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Gradistanac