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Renate Gradistanac
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Frage von Daniel L. •

Frage an Renate Gradistanac von Daniel L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Gradistanac,

http://www.bundesregierung.de konnte ich folgende Nachricht entnehmen:

"Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung
Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 48.150 Euro festgesetzt. Diese Grenze ist sowohl Jahresarbeitsentgeltgrenze als auch Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 43.200 Euro für das Jahr 2008 betragen"

Können Sie mir bitte erklären, warum es in der GKV zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2008 geben wird? Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 21.12.2002 versicherungsfrei waren weniger Leistungen der GKV in Anspruch oder sollen hier mal wieder die jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell benachteiligt werden?

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lachenmaier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lachenmaier,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Seit dem 01.01.2003 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze bis zu der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer besteht, formal von der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung abgekoppelt und in eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze und eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für privat krankenversicherte Arbeitnehmer überführt worden.

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, wurde aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes eine niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Gradistanac