Frage an Renate Gradistanac von Marco S. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Gradistanac ,
ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir folgendes Gesetz erlätuern könnten bzw. eine Stellungnahme hierzu abgeben würden.
http://www.buzer.de/gesetz/8246/index.htm
Hier ein sehr wichtiger Auszug aus diesem Gesetz :
§ 98 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."
Nach meinem Wissenstand ist jedoch die Einschränkung der Grundrechte ungülitg. Herr Köhler , Frau Merkel und Frau Zypries wissen dies. Verabschieden dennoch ein solches Gesetz ? Zu welchem Zweck?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entschuldigen Sie diese standardisierte Antwort.
Dem anonymen Informationsaustausch per Internetplattform „Abgeordnetenwatch“
ziehe ich den direkten Austausch vor.
Der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern ist mir sehr wichtig. Ich lade Sie zu einem Besuch meiner Homepage unter www.bundestag.de/~renate.gradistanac ein. Dort finden Sie Information über meine Arbeit und meine politischen Schwerpunkte sowie alle notwendigen Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Gradistanac