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Renate Gradistanac
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Frage von Ferdinand G. •

Frage an Renate Gradistanac von Ferdinand G. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Gradistanac

ich komme nicht umhin, Ihnen und der Regierung , deren Vertreterin Sie ja sind, für die 0,54% Rentenanpassung zu danken. Da ich einer der Glücklichen bin , eine kleine Pension und eine noch kleinere Rente zu erhalten, bekam ich von der Rentenversicherung die Mitteilung über die Erhöhung meiner Rente um 2,59EUR.Am gleichen Tag erhielt ich über die Bezügemitteilung meiner Betreuungsstelle, dass ich 3.33EUR weniger Pesion erhalte. Ich würde gerne darüber lachen ,wenn es nicht zum weinen wäre. Was haben wir nur für Abgeordnete!!! Nun meine Frage: Muss ich diese " Rentenanpassung" annehmen, oder kann ich auf meine alten Bezüge bestehen?

Mit freundlichen Grüssen
ein bestimmt nicht mehr wählender Bürger.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gaißer,

danke für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Da ich keinen Einblick in die entsprechenden Unterlagen habe, kann ich Sie hier nur allgemein über die rechtlichen Grundlagen informieren. Ich vermute, dass es sich bei Ihrer Pension um eine Beamtenpension handelt. In diesem Fall wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Beamtenversorgungsgesetz angerechnet.

Zweck des § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes ist es, einen Ausgleich bei der sogenannten Doppelversorgung zu schaffen, weil die Gesamtversorgung eines Beamten oder eines Versorgungsempfängers, der zugleich Rentner ist, nicht höher sein soll als die höchstmögliche Beamtenversorgung. Diese Vorschrift ist vom Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1987 gebilligt worden. Gleichwohl ist die Regelung mehrfach, zuletzt durch das Versorgungsreformgesetz im Jahre 1998, zugunsten der Betroffenen abgeändert worden.

Ungeachtet dessen ist sich die SPD bewusst, dass der § 55 Beamtenversorgungsgesetz ein ständiger Stein des Anstoßes bleiben wird und dass deswegen nach einer besseren Regelung gesucht werden muss. In der SPD sind solche Überlegungen angestellt worden. Sie laufen darauf hinaus, Doppelmitgliedschaften in Beamtenversorgung und Rentenversicherung von vornherein zu vermeiden. Bisher konnte hier jedoch leider noch kein diskutables Ergebnis erzielt werden.

Das demokratische Grundrecht, dass jeder Mensch unabhängig von Einkommen, Religion, Geschlecht oder Standeszugehörigkeit seine Regierung wählen kann und jede Stimme gleich viel zählt, wurde hart erkämpft und ist keine Selbstverständlichkeit. Dies sollte jeder bedenken, der freiwillig auf sein Stimmrecht verzichten will.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Gradistanac